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Pfister Theophil · Nationalrat · 2002-09-19

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-19

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 53 Absatz 2. Um diese Bestimmung hat es in der Kommission einige Verwirrung gegeben, obwohl sie eigentlich eine unbestrittene Sache hätte sein sollen.

Es geht um die Beibehaltung des Passus, wie er auch vom Bundesrat im Entwurf formuliert wurde: "Die Kantone leiten diese Beiträge in dem Masse an Dritte weiter, in dem diesen die genauen Aufgaben übertragen sind." In der Praxis ist es eben nicht in allen Fällen so, wie der Ständerat in seiner Begründung angenommen hat, dass die Kantone die Bundesbeiträge in dem Masse weiterleiten, wie das eigentlich beabsichtigt ist. In den meisten Fällen ist es sicher so und bereitet es keine Probleme. Es sind aber auch Beispiele bekannt, wo dies nicht funktioniert hat.

Der Bundesrat hat dies in seiner Fassung so erkannt und darum diesen zusätzlichen Hinweis im Gesetz platziert. Bei der Fassung der WBK-NR wurde dieser Hinweis noch übernommen. In der Kommission wurde die Zweckmässigkeit dieser Bestimmung mit dem Hinweis auf die psychologische Wirkung nochmals von Bundesseite her bekräftigt. Mit der Übernahme der ständerätlichen Fassung in der Kommission ist dieser Zusatz dann - ich meine, unbeabsichtigt - wieder herausgefallen. In der Diskussion mit dem Ständerat geht es also darum, ob die Weiterleitung der Beiträge eine Selbstverständlichkeit ist, wie es der Ständerat gesehen hat, oder ob dies hier explizit noch erwähnt werden soll.

Die Erwähnung im Gesetz wird auch von der Parlamentarischen Gruppe für Berufsbildung grossmehrheitlich begrüsst.

Ich bitte Sie deshalb, hier dem Minderheitsantrag zu folgen und diesen Zusatz gemäss der bundesrätlichen Fassung wieder in das Gesetz einzufügen.