Vogler Karl · Nationalrat · 2019-06-21
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-06-21
Wortprotokoll
Am 4. Juni 2013 reichte Nationalrätin Natalie Rickli die parlamentarische Initiative 13.430 ein. Mit dieser verlangt die Initiantin - in Analogie zu Artikel 380a StGB - die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage dafür, dass das zuständige Gemeinwesen für einen Schaden haftet, der entsteht, wenn eine wegen eines schweren Gewalt- oder Sexualdeliktes verurteilte Person bedingt entlassen wird oder Strafvollzugslockerungen erhält und diese Person daraufhin erneut ein solches Verbrechen begeht.
Die RK-NR behandelte die Initiative erstmals an ihrer Sitzung vom 14./15. August 2014 und gab ihr mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge. Die Kommission war mehrheitlich der Ansicht, dass bezüglich der Staatshaftung betreffend die im Kontext der parlamentarischen Initiative erwähnten Morde Klärungs- und Handlungsbedarf besteht. Die RK-SR stimmte dem Folgegeben an ihrer Sitzung vom 17. November 2014 knapp, mit 5 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen mit Stichentscheid des Präsidenten, ebenfalls zu.
In der Folge kam das Geschäft zurück in die Kommission für Rechtsfragen, zwecks Ausarbeitung eines Gesetzgebungsprojektes. An ihrer Sitzung vom 12./13. Mai 2016 beauftragte die Kommission das Sekretariat mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfes und beschloss gleichzeitig, vor der entsprechenden Prüfung eine Vertretung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren anzuhören. An der Sitzung vom 7. April 2017 hörte die Kommission für Rechtsfragen dann eine Delegation der KKJPD an. Die Vertreterinnen und Vertreter der KKJPD lehnten dabei die parlamentarische Initiative klar ab. Sie stellten unter anderem fest, dass es keine Nullrisikogesellschaft gebe und alle Untersuchungen zeigen würden, dass sich eine sukzessive Wiedereingliederung der Täter, bei aller Tragik von bedauerlichen Einzelfällen, bewährt habe. Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative würde das Gegenteil erreicht. Eine Person freizulassen, ohne sie vorher auf die Freiheit vorzubereiten, wäre aus Sicht der Kantone unverantwortlich.
Die sehr klare Haltung der Kantone bewog dann die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen, die parlamentarische Initiative abzuschreiben beziehungsweise Entsprechendes dem Nationalrat zu beantragen. Dieser Kommissionsentscheid vom 7. April 2017 wurde mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung gefällt.
Der Nationalrat lehnte dann aber die Abschreibung in der Sommersession 2017 ab, und zwar mit 109 zu 77 Stimmen bei 10 Enthaltungen. In der Folge verabschiedete die Kommission für Rechtsfragen an der Sitzung vom 17./18. Mai 2018 einen Vorentwurf und führte in der Zeit vom 24. Mai bis zum 14. September 2018 eine Vernehmlassung durch. An der Sitzung vom 14./15. Februar 2019 nahm die Kommission Kenntnis vom Vernehmlassungsergebnis. Von den angeschriebenen Vernehmlassungsadressaten nahmen deren 46 Stellung. 40 Teilnehmende lehnten den Vorentwurf ab, darunter alle an der Vernehmlassung beteiligten Kantone, nämlich deren 25. Sie taten das im Wesentlichen mit der Begründung, welche die Vertreterinnen und Vertreter der KKJPD bereits anlässlich der besagten Anhörung geltend gemacht hatten.
Dieses sehr deutliche Vernehmlassungsergebnis führte dazu, dass die Kommission beschloss, Ihnen erneut die Abschreibung der parlamentarischen Initiative zu beantragen, diesmal mit 15 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Weil es die Kantone sind, die gemäss Artikel 123 Absatz 2 der Bundesverfassung für den Strafvollzug zuständig sind, und diese die Vorlage unisono ablehnen, macht es keinen Sinn, an der parlamentarischen Initiative festzuhalten.
Eine Minderheit der Kommission beantragt Ihnen, die parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben und die Frist für die Umsetzung um zwei Jahre zu verlängern. Für die Minderheit zeigen die Argumente der Kantone, dass es viele gefährliche Täter gebe, denen heute eine Vollzugsöffnung gewährt werde. Entsprechend möchte sie die Umsetzung der parlamentarischen Initiative weiterverfolgen.
Ich bitte Sie, der klaren Kommissionsmehrheit zu folgen.