Strahm Rudolf · Nationalrat · 2002-09-19
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-19
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit zu folgen. Ich sage im Namen meiner Fraktion, wie wir "in mindestens einer zweiten Sprache" - wie es im Antrag der Mehrheit heisst - interpretieren.
Wir interpretieren den Antrag der Mehrheit, den wir unterstützen, so: Der Bundesrat und das Bundesamt erhalten in der Bildungsverordnung ausdrücklich eine gewisse Flexibilität, um berufsspezifisch diese zweite Sprache festzulegen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass geplant ist, bei der Verordnung die Verbände zu konsultieren. Es ist klar, dass dann auch die Ausbildungsbereitschaft festgelegt werden soll.
Es geht übrigens nicht um eine zweite Landessprache, sondern um eine zweite Sprache. Ich interpretiere das so: Ein fremdsprachiger Jugendlicher kann, in Ausnahmefällen, als zweite Sprache Deutsch oder, in der französischsprachigen Schweiz, Französisch wählen.
Ich bitte Sie, dem zuzustimmen.
Zum Schluss nur noch das: Viele Ratskolleginnen und Ratskollegen kennen die Berufsschule nicht allzu detailliert. In der Berufsschule, für Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren, sind bis jetzt drei plus eine Stunde allgemein bildender Unterricht gewährt worden: drei Stunden, nämlich Deutsch, Rechnen, Staats- und Wirtschaftskunde, plus eine Stunde Turnen. Das sind vier Stündchen für 16- bis 20-Jährige. Und jetzt ist geplant, den allgemein bildenden Unterricht um zwei Stunden auszudehnen - um zwei Stunden! Das ist doch nicht übertrieben! Da kann man doch nicht von Verschulung sprechen. Im Gegenteil, man muss alles tun, um die Berufslehre gegenüber der Mittelschule, gegenüber den schulischen Bildungsgängen, aufzuwerten.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Das ist keine übertriebene Verschulung. Der Antrag soll beim Vollzug flexibel gehandhabt werden. In diesem Sinne unterstützen wir den Antrag der Mehrheit, den wir so verstehen: Er wird in der Verordnung flexibel gehandhabt.