Schilliger Peter · Nationalrat · 2019-09-09
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-09
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Burkart 17.405 wurde am 27. Februar 2017 eingereicht. Sie will als Hauptziel die gesetzlich bis Mitte 2020 befristeten Steuererleichterungen für biogene Treibstoffe bis Ende 2030 verlängern. Die Hauptbegründung ist wie folgt dargestellt:
"Alternative Treibstoffe - Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe - sind aus zwei Gründen wichtig. Einerseits leisten sie einen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen. Alternative Treibstoffe setzen viel weniger CO2 frei als die gängigen Treibstoffe Benzin und Diesel. Andererseits funktionieren alternative Treibstoffe als Ausgleichsmassnahme für Erdölimporteure, welche die Klimaziele im Inland erreichen müssen.
Das Mineralölsteuergesetz gibt seit der Revision vom 1. Juli 2008 strategische Anreize für die Entwicklung alternativer Treibstoffe vor. Wesentliches Element ist die befristete Steuererleichterung. Basierend auf diesen Anreizen wurden Investitionen getätigt. Die Nutzung alternativer Treibstoffe konnte gesteigert werden (2012: rund 10 Millionen Liter; 2016: über 120 Millionen Liter). Mittlerweile werden damit im Inland rund 250[NB]000 Tonnen CO2 kompensiert."
Ihre UREK hat sich als zuständige Kommission im Rahmen der Beratung des CO2-Gesetzes mehrmals mit den Auswirkungen der geforderten Fristverlängerung befasst. So wurde der parlamentarischen Initiative am 19. Februar 2018 mit 15 zu 9 Stimmen Folge gegeben. Entsprechendes tat[NB]die[NB]ständerätliche Schwesterkommission einstimmig. Die UREK-NR wollte die Anliegen dieser parlamentarischen Initiative jedoch im CO2-Gesetz aufnehmen. Da unser Rat im Dezember 2018 in der Gesamtabstimmung das CO2-[PAGE 1388] Gesetz abgelehnt hat, wurden die Anliegen dieser parlamentarischen Initiative wieder aktuell, denn die auf Anfang 2021 geplante Inkraftsetzung des revidierten CO2-Gesetzes muss terminlich sehr bezweifelt werden.
Auch die Interpellation 19.3157 der FDP-Liberalen Fraktion, "Wie weiter im Szenario 'verspätete Inkraftsetzung Totalrevision CO2-Gesetz'?", hat diese Problemstellung und die durch auslaufende, gesetzlich befristete Verpflichtungen und Zielvereinbarungen entstandene Notlage im Bereich unserer Klimapolitik aufgezeigt. Der Bundesrat bezog in seiner Stellungnahme Position zur Problemstellung und verwies auf seine rechtzeitig ausgelöste Gesetzesvorlage sowie auf die Verantwortung des Parlamentes.
In diesem Kontext hatte die UREK-NR am 29. April 2019 beschlossen, auf der Basis dieser parlamentarischen Initiative eine Gesetzesvorlage erstellen zu lassen, mit welcher nicht nur die Lücke bei den Fristen im Mineralölsteuergesetz geschlossen, sondern auch die anderen befristeten Instrumente im geltenden CO2-Gesetz aufgenommen werden sollen. Dazu gehören die lineare Fortschreibung bezüglich der Verminderung der bisherigen Treibhausgasemissionen oder die CO2-Abgabebefreiung mit Verminderungsverpflichtungen der Wirtschaft - sprich: die Weiterführung des Modells der Energieagentur der Wirtschaft.
Allerdings lehnte die UREK die von der parlamentarischen Initiative verlangte Fristverlängerung bis Ende 2030 ab und beschloss mit grosser Mehrheit eine generelle Verlängerung der Fristen bis Ende 2021.
Eine Minderheit der Kommission lehnte das Eintreten ab, weil sie mit dieser Vorlage keine vorweggenommene oder parallel laufende Detailberatung des CO2-Gesetzes wollte. Auf die vorhandenen Minderheitsanträge werde ich in Block 2 zu sprechen kommen.
Die UREK-NR hat mit 16 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen Eintreten beschlossen. Wir empfehlen Ihnen, sich der Mehrheit der Kommission anzuschliessen.