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preparatory:AB 24938

Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-19

Wortprotokoll

Wir kommen heute in die erste Runde der Differenzbereinigung zum Rahmengesetz über die Berufsausbildung. Wir haben uns bereits in der letzten Legislatur bzw. in den letzten zwei Jahren sehr intensiv für eine attraktive und von Innovation geprägte Berufsausbildung eingesetzt und dieses Rahmengesetz in der Wintersession 2001 als Erstrat mit 118 zu 0 Stimmen verabschiedet. Vorgängig ist es uns in der Kommission gelungen, die gute Vorlage des Bundesrates im Bereich der Grundausbildung auf konstruktive Weise zu enthierarchisieren bzw. Differenzen bei der Anerkennung von Ausbildungsgängen und Abschlüssen aus dem Weg zu räumen.

Der in Artikel 1 Absatz 1 festgehaltene Grundsatz, wonach die Berufsbildung eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt, also der Sozialpartner, der Berufsverbände und anderer zuständiger Organisationen, ist, hat im Rahmen der damaligen Kommissionsarbeit seine Feuertaufe bestanden.

Die Prüfung dieser Partnerschaft hat die WBK-SR in Hearings vollzogen und festgestellt, dass die genannten Partner voll und ganz hinter diesem Rahmengesetz stehen. Nach einer umfassenden Auslegeordnung hat sich der Ständerat auf fünf Schwerpunktbereiche konzentriert:

1. Er hat die Tauglichkeit des Rahmengesetzes überprüft.

2. Er hat die Kantonsverträglichkeit überprüft. Schliesslich finanzieren die Kantone nach der ständerätlichen Fassung und nach dem Entwurf des Bundesrates 75 Prozent der öffentlichen Gelder für die Berufsbildung.

3. Er hat überprüft, ob die Eingliederung der Gesundheits-, Sozial- und Kunstberufe die spezifischen Bedürfnisse dieser Berufe auch berücksichtigt.

4. Es war dem Ständerat ein Anliegen, besonders für die Integration von ausländischen Jugendlichen im Rahmen der Berufsbildung gute Voraussetzungen zu schaffen.

5. Der wichtigste Punkt in der ständerätlichen Bearbeitung der Vorlage war die Finanzierungsfrage. Ausgerechnet die Kantonsvertreter haben den Finanzierungsanteil gegenüber den Kantonen um rund 60 Millionen Franken zurückgenommen. Das ist erstaunlich. Offenbar haben sie das in weiser Voraussicht auf den in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 für unsere Hochschulen, für die Forschung, für die KTI-Fachhochschulen, für den Nationalfonds usw. angemeldeten zusätzlichen Finanzierungsbedarf gemacht.

Insgesamt hat der Ständerat im Weiteren wegen der Streichung der Berufsberatungsfinanzierung durch den Bund, wegen der Streichung des Obligatoriums einer zweiten Sprache - das macht rund 10 Millionen Franken aus - und wegen der Streichung von diversen kleinen finanziellen Beteiligungen, wie z. B. bei den Überbrückungskursen für Lernschwache oder bei den Kursen zur Vorbereitung höherer Fachprüfungen, rund 100 Millionen Franken gespart.

Die WBK-NR hat in der Differenzbereinigung von den rund 40 vom Ständerat beschlossenen Änderungen 18 übernommen. Bei 19 Änderungen beantragt sie Ihnen, an Ihrer Version festzuhalten. Daraus sind schliesslich sechs Minderheitsanträge entstanden. Für die heutige Debatte sind noch fünf Einzelanträge eingereicht worden, wobei drei dieser Anträge sich mit demselben Thema befassen.

Von der Mehrheit der WBK-NR wurde von Anfang an ganz klar festgehalten, dass im Grundkonzept bei der beruflichen Ausbildung der Bund in folgenden Bereichen die Federführung haben soll:

1. bei der Berufs- und Laufbahnberatung;

2. bei der Qualitätssicherung;

3. bei der Berufspädagogik, d. h. also bei der Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen.

An diesem Konzept hat die Mehrheit der Kommission festgehalten. Zudem will die Mehrheit einer verbesserten Allgemeinbildung und einem obligatorischen Unterricht in einer zweiten Sprache grosse Bedeutung zumessen und sie im Gesetz verankern. Die Mehrheit will auch einen starken eidgenössischen Berufsbildungsrat einsetzen, als strategisches Beratungsorgan für die Bundesbehörden. Schliesslich will die Mehrheit - entgegen der ständerätlichen Auffassung - ein deutliches Zeichen bei der Finanzierung setzen. Mit anderen Worten: Die Mehrheit will die Kantone zusätzlich um 60 Millionen Franken entlasten, d. h. also auf 27,5 Prozent Bundesbeteiligung gehen.

Wenn Sie nun heute all diesen Anträgen der Mehrheit zustimmen, heisst das, dass die Einsparungsbeschlüsse des Ständerates von rund 100 Millionen Franken wieder zunichte gemacht sind.