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Amherd Viola · Bundesrat · 2019-09-09

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2019-09-09

Wortprotokoll

Gerne äussere ich mich zu dieser Frage. Wie gesagt, will die Kommission mit Artikel 9 Absatz 4bis den Bund ausdrücklich dazu verpflichten, die Alarmierungs- und Informationssysteme für die Bevölkerung auch Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen. Dieses Anliegen unterstütze ich - und das tut selbstverständlich auch der Bundesrat - vollumfänglich. Trotzdem bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen, da die Ergänzung überflüssig ist.

Heute erfolgt die Alarmierung zuerst über die Sirenen und danach durch die Verbreitung der Verhaltensanweisungen mittels Radio bzw. Notfallradio. Ich bin mir bewusst - es ist offensichtlich -, dass dies insbesondere für Gehörlose oder für Personen, die keine Landessprache verstehen, ein Problem ist. Sie werden von diesem System nicht oder nur ungenügend erreicht. Der Bund hat dieses Problem aber bereits erkannt, und deshalb werden schon seit Oktober 2018 Alarme und Verhaltensanweisungen über die Alertswiss-App direkt an die Bevölkerung verbreitet. Bereits heute ist damit sichergestellt, dass auch Gehörlose erreicht werden.

Die Alertswiss-App soll in Zukunft noch ausgebaut und mit weiteren Kanälen zur Alarmierung und Information ergänzt werden. Um die Erreichbarkeit zu verbessern, ist beispielsweise die Verbindung mit der Meteo-Schweiz-App geplant. Diese hat zurzeit etwa sechs Millionen Nutzerinnen und Nutzer. Zudem wird im Rahmen des Werterhalts und der Weiterentwicklung des Notfallradios geprüft, wie die Information für Menschen mit Behinderung sichergestellt werden kann. Die Projektinitialisierung ist bereits erfolgt.

Der Antrag Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission ist also mit Ausnahme des Notfallradios bereits heute umgesetzt, und betreffend Notfallradio laufen schon Planungen. Die Verpflichtung, die Alarmierungs- und Informationssysteme im Ereignisfall auch für Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen, besteht ausserdem schon aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes. Das heisst, das Anliegen, diese Gleichbehandlung auf Gesetzesebene festzulegen, ist im Behindertengleichstellungsgesetz bereits erfüllt. Ein neuer Absatz 4bis bringt deshalb keinen Mehrwert für Menschen mit Behinderung. Er ist rein deklaratorisch - man kann sagen, es wird ein Zeichen gesetzt -, aber gesetzestechnisch überflüssig, weil die Vorgabe bereits in einem anderen Gesetz vorhanden und weil bereits vieles umgesetzt oder in Planung ist.

Deshalb bitte ich Sie, den Antrag im Sinne einer schlanken Gesetzgebung abzulehnen - nicht weil das Anliegen von mir oder vom Bundesrat nicht unterstützt würde.