Amherd Viola · Bundesrat · 2019-09-09
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2019-09-09
Wortprotokoll
Die Schweiz leistet bereits heute Unterstützung bei Katastrophen und Notlagen im Ausland. Ich verweise hier auf die militärische Katastrophenhilfe, das Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe oder die Rettungskette Schweiz. Diese Organisationen verfügen über spezifische, für solche Einsätze ausgebildete Spezialistinnen und Spezialisten sowie das nötige Einsatzmaterial. Sie blicken auf jahrelange taktische Erfahrungen in solchen Einsätzen zurück. Diese Hilfeleistung der Schweiz hat sich bewährt und steht der Schweiz auch gut an.
Der Zivilschutz ist dagegen für weltweite Einsätze nicht geeignet. Solche Einsätze finden in einem völlig anderen Umfeld statt. Die kantonalen Zivilschutzorganisationen sind sicher gut ausgebildet und ausgerüstet für Katastropheneinsätze in der Schweiz und im vergleichbaren nahen Ausland. Hingegen braucht es für Einsätze beispielsweise in Afrika, Asien, Mittel- und Südamerika oder im Nahen Osten eine andere Ausbildung und anderes Material. Vor allem aber ist der Zivilschutz im Gegensatz zur Armee kantonal organisiert. Es ist nicht denkbar, dass der Bundesrat kantonale Zivilschutzpflichtige aufbietet und dann unter Führung eines Kantons beispielsweise nach Afrika in einen Einsatz schickt. Dazu kommen noch Herausforderungen wie die Transportlogistik, Versicherungs- und Finanzierungsfragen und Weiteres. Die beantragte Ergänzung von Artikel 47 könnte schon aus diesen Gründen in der Praxis nicht umgesetzt werden.
Es ist lobenswert, Katastrophenhilfe im Ausland zu leisten. Das bedingt jedoch einsatzfähige Teams, wie sie bei den Organisationen, die ich aufgezählt habe, gegeben sind, beim Zivilschutz dagegen nicht.
Ich bitte Sie entsprechend, den Minderheitsantrag abzulehnen.