Dittli Josef · Ständerat · 2019-09-09
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-09
Wortprotokoll
Ihre Kommission beantragt Ihnen, den letzten Satz in Artikel 42 zu streichen. Gemäss diesem Artikel können die Schutzdienstleistenden sämtliche im Rahmen der Schutzdienstpflicht geleisteten Diensttage bei der Berechnung der Wehrpflichtersatzabgabe anrechnen lassen. Im Gegensatz zu heute wird explizit festgehalten, dass die freiwillig geleisteten Schutzdiensttage bei der Berechnung der Wehrpflichtersatzabgabe nicht angerechnet werden können.
In Artikel 34 dieser Vorlage wird festgelegt, welche Personen freiwillig Schutzdienst leisten können. Der letzte Satz von Artikel 42 widerspricht irgendwie Artikel 34 Absatz 3, der besagt: "Personen, die freiwillig Schutzdienst leisten, sind in Rechten und Pflichten den Schutzdienstpflichtigen gleichgestellt." In der vorliegenden Fassung ist dies nicht der Fall, denn mit dem letzten Satz von Artikel 42 sind die Angehörigen des Zivilschutzes mit freiwillig geleisteten Schutzdiensttagen in Rechten und Pflichten den Schutzdienstpflichtigen nicht gleichgestellt. [PAGE 607]
Es gibt auch noch einen zweiten Grund. Sollte Artikel 42 mit dem letzten Satz stehenbleiben, verschliesst man dem Zivilschutz auch einen Weg, zu Personal zu kommen, was angesichts der von 8000 auf 3700 gesunkenen Rekrutierungszahlen nicht zu unterstützen ist.
Wenn man die Wehrpflichtersatzabgabe nicht reduzieren kann, ist man auch nicht motiviert, freiwillig Schutzdienst zu leisten. In diesem Sinne empfiehlt Ihnen die Kommission, hier bei Artikel 42 den letzten Satz zu streichen.