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Dittli Josef · Ständerat · 2019-09-09

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-09

Wortprotokoll

Mit Artikel 31 Absatz 6 will der Bundesrat die Möglichkeit schaffen, dass die Durchdiener den Dienst am Stück leisten. Hier ist im Prinzip die Dauer festgelegt. Weiter hinten, in Artikel 32, wird die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, die Dienstpflicht ohne Unterbrechung zu leisten. Daher gehört das zusammen. Es geht um die Durchdienerfrage.

Der Nationalrat ist zur Überzeugung gelangt, dass man diese Möglichkeit streichen soll. Wir haben es selbstverständlich auch bei uns in der Kommission eingehend diskutiert. Obwohl sich die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr an der Anhörung dafür einsetzte, dass den Kantonen mit einer Kann-Formulierung die Kompetenz eingeräumt wird, das Durchdienen zu ermöglichen, lehnte es die Kommission ab, auf die bundesrätliche Fassung zurückzugehen.

Aufgrund der vorgesehenen Dauer dieses Dienstes von 245 Tagen - im Gegensatz zu den sonst üblichen 80 Tagen - werden wohl nur wenige diese Dienstart wählen. Es ist überhaupt nicht attraktiv, so etwas zu machen. Zudem gibt es nur beschränkte Einsatzmöglichkeiten für den Dienst der Durchdiener. Durchdiener sollen nicht "nur" für administrative Aufgaben, Personal- und Materialbewirtschaftung oder[NB]Hausdienst eingesetzt werden, sondern sie müssen in Grund-, Zusatz- und Kaderausbildung, Weiterbildung, Wiederholungskursen, Einsätzen bei Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen eingesetzt werden. Das ist bei Durchdienern schwierig zu erreichen. Wenn auch nur wenige vom Angebot des Durchdienens Gebrauch machen würden, ist es trotzdem auch eine Kostenfrage, denn wir bezahlen einem Durchdiener eine viel längere Dienstzeit. Wir haben auch mitbekommen, dass das VBS hier einem Wunsch der Kantone gefolgt ist. Offenbar aber ist es so, dass sich die Kantone in dieser Frage auch nicht einig sind.

Die Kommission empfiehlt Ihnen, hier dem Nationalrat zu folgen und damit diese Möglichkeit des Durchdienens zu streichen.