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Hegglin Peter · Ständerat · 2019-09-09

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2019-09-09

Wortprotokoll

Die heute für die Führungsorgane von Bund, Kantonen und Gemeinden verfügbaren Telekommunikationssysteme weisen Sicherheitsdefizite auf. Im Rahmen der Sicherheitsverbundsübung 2014 und der strategischen Führungsübung 2017 wurde festgestellt, dass die Telekommunikationssysteme im Falle einer Strommangellage ausfallen würden oder deutlich eingeschränkt wären. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die heute benutzten kommerziellen Netze eine geringe oder keine Krisenresistenz aufweisen. Systeme, deren Funktionalität eingeschränkt ist, ermöglichen keinen stabilen, zeitgerechten und verlässlichen Daten- und Informationsfluss.

Zusätzlich fehlt ein gesichertes System, das bei einem Erdbeben, einem Kernkraftwerkunfall oder einem Terroranschlag die Gesamtsicht über eine komplexe Lage oder ein gemeinsames Lagebild gewährleisten kann. Gerade bei Katastrophen und Notlagen sind die Führungsorgane, die weiteren involvierten Behörden und Organisationen sowie die Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen auf funktionelle Kommunikationssysteme und ein konsolidiertes Lagebild [PAGE 611] angewiesen, um die Bevölkerung zu alarmieren, kritische Dienstleistungen aufrechtzuerhalten und rechtzeitig Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Bevölkerung anzuordnen. Der Notwendigkeit eines gegen Stromausfall und Cyberattacken gehärteten und gesicherten leitergebundenen Datenverbundsystems wurde in einer Konsultation bei Kantonen, Bundesstellen und Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen höchste Priorität eingeräumt. Gestützt auf diese Erkenntnisse hat der Bundesrat die vorliegende Botschaft erarbeitet und im November 2018 verabschiedet.

Ich komme zum Inhalt der Botschaft: Um die Ausfallsicherheit der Telekommunikationssysteme und des breitbandigen Informations- und Datenaustausches sowie den Schutz vor Cyberangriffen zu erhöhen, soll ein nationales sicheres Datenverbundsystem aufgebaut werden. Dabei handelt es sich um ein Verbundsystem, an dem sich Bund, Kantone und Dritte gemeinsam beteiligen. Die Regelung der Zuständigkeiten und der Finanzierung des Systems zwischen Bund, Kantonen und Dritten ist in der Botschaft zur Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes enthalten. Dieses Gesetz haben Sie gerade vorgängig beraten, und Sie haben ihm zugestimmt.

Im Fall einer Katastrophe oder Notlage soll das Datenverbundsystem die Telekommunikation und den breitbandigen Datenaustausch zwischen den Partnern im Bevölkerungsschutz sicherstellen. Angeschlossen werden Führungsorgane und Sicherheitsbehörden von Bund und Kantonen, dazu Einsatzorganisationen wie die Einsatzzentralen der Kantonspolizeien und die Armee sowie Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen. In das neue System soll auch das nationale Lageverbundsystem integriert werden, zu dessen Realisierung der Bundesrat das VBS bereits beauftragt hat. Das Gesamtsystem soll dank einer Notstromversorgung auch im Fall eines Stromausfalls mindestens vierzehn Tage funktionieren. Durch die Isolation von allen anderen Netzen - beispielsweise dem Internet - soll der Schutz vor Cyberangriffen erhöht werden. Das nationale sichere Datenverbundsystem soll rund 120 Nutzerstandorte breitbandig verbinden. Zu diesem Zweck werden bereits bestehende Infrastrukturen benutzt, insbesondere die geerdeten Standorte und die Glasfaserinfrastruktur des Führungsnetzes Schweiz, das die Armee betreibt.

Wir bauen aber nicht nur ein Netz für den Katastrophenfall, sondern generell ein gutes Netz für den täglichen Austausch zwischen Bund, Kantonen und Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen. Zu dessen Realisierung beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 150 Millionen Franken für den Zeitraum 2020-2027. In der Projektphase sind im VBS rund 30 Vollzeitstellen erforderlich. 15 Stellen werden innerhalb des Departementes kompensiert, um 15 Stellen muss aufgestockt werden. Von diesen 15 zusätzlichen Stellen sind bei Projektabschluss 10 Stellen für den technischen Betrieb und Unterhalt, den jährlichen Werterhalt sowie das Management der Leistungsbezüger erforderlich.

Mit dem Bundesbeschluss soll das Parlament einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 150 Millionen Franken bewilligen. Die Freigabe erfolgt aber in drei Schritten: Für die erste Etappe werden jetzt Mittel im Umfang von 14,7 Millionen mit dem Bundesbeschluss freigegeben. Über die Freigabe der Mittel für die zweite Etappe im Umfang von 83,6 Millionen und für die dritte Etappe im Umfang von 51,7 Millionen kann der Bundesrat gestützt auf den Projektfortschritt entscheiden.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz ist verantwortlich für die Projektführung, das Projektmanagement und in Delegation für die Beschaffungen. Der Verpflichtungskredit umfasst das Projektmanagement, Entwicklungsarbeiten, Hard- und Softwarebeschaffungen, Lizenzen, Netzinfrastrukturen sowie Leistungen im Netzmanagement und in der Instandhaltung.

Durch den Betrieb und den Unterhalt des Datenverbundsystems erhöht sich der Funktionsaufwand des Bundesamtes ab dem Jahr 2020 kontinuierlich und wird ab dem Jahr 2027 um 15 Millionen höher sein. Es können aber auch Systeme ausser Betrieb genommen werden, so das Meldesystem Vulpus. Damit fallen ab dem Jahr 2026 Betriebsaufwände von jährlich 1,5 Millionen weg. Die Kantone beteiligen sich mit 4,5 Millionen Franken an den Betriebs- und Unterhaltskosten; sie erhalten dafür 36 Anschlüsse. Die Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen können sich auch anschliessen. Dort rechnet man mit jährlichen Beiträgen an den Bund von etwa 10 Millionen Franken.

Aufgrund des hohen Verpflichtungskredites vertiefte sich die Kommission auch in die Themen Projektorganisation und Kontrolle. Das Projekt ist ein IKT-Schlüsselprojekt des Bundes und wird entsprechend von der Finanzdelegation und den Finanzkommissionen eng begleitet.

Mit dem Bundesbeschluss bewilligen wir erst 14,7 Millionen Franken. Die zweite Projekttranche gibt der Bundesrat gestützt auf den Projektfortschritt frei. Mit den jährlichen Budgetbeschlüssen informiert uns der Bundesrat jeweils über den Stand aller IKT-Schlüsselprojekte, auch über das vorliegende. Diese Informationen sind dann Grundlage zur Beratung von Beschlüssen, des Budgets und notabene der Freigabe der jährlichen Tranchen.

Die Kosteneinschätzungen basieren auf Richtofferten der Führungsunterstützungsbasis der Armee. Zudem wurden die Kosten aufgrund anderer Systeme im Ausland abgeschätzt. Im Kredit ist auch ein Risikozuschlag eingerechnet. Gewisse Risiken bestehen, weil es ein Entwicklungsprojekt ist. Gemäss aktuellem Stand kann aber davon ausgegangen werden, dass der Verpflichtungskredit ausreichen wird.

Der Nationalrat hat als Erstrat den Bundesbeschluss am 14.[NB]Juni 2019 einstimmig mit 175 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

In ihrem Mitbericht unterstützt die Finanzkommission des Ständerates die Vorlage ebenfalls einstimmig. Unsere Kommission hat das Geschäft an der Sitzung vom 15. August beraten. Vorgestellt wurde es von Frau Bundesrätin Viola Amherd, dem stellvertretenden Generalsekretär Marc Siegenthaler und noch weiteren Mitarbeitenden. Ich danke Frau Bundesrätin Viola Amherd und ihren Mitarbeitern für die gute Unterstützung der Kommissionsarbeit.

Ich empfehle Ihnen im Namen der einstimmigen Sicherheitspolitischen Kommission, auf die Vorlage einzutreten und ihr in der Fassung des Bundesrates zuzustimmen.