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Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · 2019-09-10

Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-09-10

Wortprotokoll

Was lange währt, wird endlich gut - so hoffen wir. Eine der letzten Differenzen betrifft die gemeinnützigen Bibliotheken, die rein kostendeckend arbeiten. Der von der Schiedskommission auf Antrag der Verwertungsgesellschaft Pro Litteris genehmigte Tarif führt neu dazu, dass gemeinnützige Bibliotheken auch auf ihre pauschalen Jahresgebühren eine Urheberrechtsvergütung von bis zu 9 Prozent bezahlen müssen. Damit wird die seit Jahren bestehende Praxis geändert und jetzt, im letzten Moment, doch noch eine Bibliothekstantieme durch die Hintertüre eingeführt; dies, nachdem sämtliche Parteien und alle Kantone sich bereits in der Vernehmlassung gegen diesen Vorschlag ausgesprochen hatten. Die nun beschlossene Tarifänderung bringt für die Bibliotheken enorme Unsicherheiten und vor allem auch Mehrkosten.

Der Ständerat hat als Reaktion auf den Entscheid der Schiedskommission in der Sommersession beschlossen, dass gemeinnützige Bibliotheken wie auch Schulen von tariflichen Vergünstigungen profitieren sollen. Die damit verbundene Honorierung der Arbeit von Bibliotheken ist ja erfreulich. Faktisch ist die Regelung aber kein Kompromiss, sondern ein Rückschritt, denn damit wird neu eine Abgabe auf Mitgliederbeiträgen im Gesetz verankert. Die Bibliotheken wären damit einverstanden gewesen, dass die Vermietungen weiterhin abgabepflichtig sind, nicht aber die Beiträge von Mitgliedern.

Die neue Regelung wird zu massiv höheren Kosten für die Träger von Gemeinde- und Stadtbibliotheken führen. Wir müssen aufpassen, dass Bibliotheken nicht verschwinden, wenn sie immer neu belastet werden. Zudem sind gerade Bibliotheken die grössten Förderer von Autorinnen und Autoren: Sie schaffen die Werke an, sie veranstalten Lesungen und machen auch immer wieder Werbung.

Mit meinem Antrag wird ein praktikables System verankert, bei dem auch die Autorinnen und Autoren zu ihrem Recht kommen. Bibliotheken bezahlen eine Urheberrechtsabgabe, wenn sie einzelne Bücher gegen Gebühr ausleihen, nicht aber bei pauschalen Bibliotheksgebühren oder anderen Entgelten. Damit werden Bibliotheken im Vergleich zu heute nicht entlastet. Vielmehr wird die Einführung einer Bibliothekstantieme durch die Hintertüre gestoppt und werden höhere Kosten für Gemeinde- und Stadtbibliotheken verhindert, so, wie das von Beginn weg immer gefordert wurde.

Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen.