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Aebischer Matthias · Nationalrat · 2019-09-10

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-10

Wortprotokoll

Zuhanden des Amtlichen Bulletins möchte ich die Entstehung dieses Zusatzes in Artikel 19 zur Werkverwendung in Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern oder Gefängnissen kurz zusammenfassen.

Noch vor der Beratung des Urheberrechtsgesetzes in unserer Kommission haben wir die parlamentarische Initiative Nantermod 16.493 behandelt, ihr Folge gegeben und dann entschieden, sie gleich ins neue Urheberrechtsgesetz mit einzubauen. Sie entspricht Buchstabe d von Artikel 19 Absatz 1. Dass sie also nicht Teil des Agur-12-Kompromisses war, versteht sich somit von selbst. Die ganze Diskussion, ob dieser Vorschlag WTO-konform ist oder nicht, kam dann erst im Ständerat auf. Die Bundesrätin hat dies vorhin erklärt.

Die Mehrheit unserer Kommission ist der Meinung, dass die Gefahr eines Streitschlichtungsverfahrens gering ist. So wurde denn auch die Frage gestellt, wer überhaupt potenzieller Kläger sein könnte.

Eine Minderheit ist der Meinung, dass Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d einen Präzedenzfall darstellen könnte, welcher weitere Ausnahmen nach sich ziehen könnte. Diese Minderheit spricht sich für die ständerätliche Version aus. Der Ständerat ist der Meinung, dass eben auch das Abspielen von Werken in Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern oder Gefängnissen eine Vergütung an die Urheber nach sich ziehen muss.

Die ständerätliche Variante erhielt 8 Stimmen in unserer Kommission, auf den Antrag auf Festhalten entfielen 16 Stimmen. Die Mehrheit will das Anliegen der Initiative Nantermod ins Gesetz aufnehmen.