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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-10

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, diese Botschaft des Bundesrates geht auf zwei gleichlautende Motionen von Frau Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni und Herrn Ständerat Peter Föhn zurück mit dem Titel "Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz". Es geht hier darum, gleich lange Spiesse zu schaffen und allenfalls ungleiche Ausgangslagen zu beseitigen. Der Bundesrat hat das mit der Vorlage, die Ihnen heute vorliegt, umgesetzt. Der Nationalrat hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 177 zu 3 Stimmen sehr deutlich angenommen.

Sie haben es gehört, der Nationalrat hat gegenüber der bundesrätlichen Vorlage zwei Ergänzungen vorgenommen. Einerseits geht es um die gesetzliche Grundlage für die Weiterführung der Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte, die es ja heute bereits gibt. Dann geht es um die Möglichkeit, bei weiteren Rohstoffen und Produkten auch Anforderungen an das Inverkehrbringen zu stellen. [PAGE 623]

Ich komme zuerst auf die wichtigsten Elemente der Regelung von Holz und Holzerzeugnissen zu sprechen. Die Änderungen im Gesetz sehen vor, dass nur noch Holz in Verkehr gebracht und gehandelt werden darf, das vorgängig legal geerntet und gehandelt wurde. Wer also Holz erstmals in Verkehr bringt, muss auch den Nachweis erbringen, dass die Sorgfaltspflicht eingehalten wurde. Der Nachweis für eine Risikobewertung soll Informationen zur Holzart und zum Herkunftsland des Holzes enthalten. Entsprechend dem Ergebnis der Risikobewertung sind Massnahmen zu treffen, um das Risiko des Inverkehrbringens von illegalem Holz auf ein Niveau zu vermindern, dass es vernachlässigbar ist. Die Händler in der Schweiz sind verpflichtet, die Namen ihrer vorgelagerten Lieferanten und nachgelagerten Käufer zu dokumentieren, um eben auch die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.

Noch dieser Hinweis: Das Bundesamt für Umwelt soll mit dem Vollzug dieser Regelung betraut werden. Das ist eine wichtige Message in diesem Bereich, dass eben die bundesrätliche Verordnung die europäische Holzhandelsregulierung identisch abbilden soll, weil wir ja auch Handelshemmnisse abbauen wollen. Dann braucht es eben diese Übereinstimmung.

Ich sage gerne noch etwas zur Finanzierung. Das Umweltschutzgesetz ermöglicht eine teilweise Rückfinanzierung der Kontrollen über Gebühren. Da besteht die Möglichkeit zu einer gewissen Finanzierung. Wir denken an rund hunderttausend Franken pro Jahr. Das ist nicht wahnsinnig viel, aber so können mit Gebühren diese Einnahmen generiert werden.

Wichtig ist, und das haben der Motionär und der Kommissionssprecher erwähnt: Es braucht eine vollständige Gleichbehandlung von Erstinverkehrbringern aus der Schweiz und der EU. Denn nur so kann man eine Vereinbarung mit der EU erreichen. Wir sind der Meinung, dass die Verordnung und die gesetzliche Regelung, die Sie jetzt diskutieren, die Voraussetzung sind, um diese Vereinbarung mit der EU abschliessen zu können. Ich kann Ihnen aber sagen: Der Bundesrat hat das UVEK, konkret das Bafu, zusammen mit dem WBF und dem EDA bereits beauftragt, exploratorische Gespräche mit der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission aufzunehmen, und es haben auch bereits erste Treffen stattgefunden. Wir versuchen hier also, parallel zur Legiferierung und dann auch zur entsprechenden Verordnung vorwärtszumachen.

Der Nationalrat hat dann, wie erwähnt, diese Botschaft um zwei weitere Elemente ergänzt, nämlich auf der einen Seite mit der gesetzlichen Grundlage für die Deklarationspflicht. Diese war unbestritten, man will sie weiterführen. Sie funktioniert ja auch und ist eine wichtige Information, auch für die Konsumentinnen und Konsumenten. Auf der anderen Seite hat der Nationalrat, wie gesagt, für weitere Rohstoffe und Produkte zusätzlich eine weiter gehende Regulierungskompetenz aufgenommen.

Der Bundesrat unterstützt diese Ergänzung. Es ist eine Kann-Formulierung, das wurde auch von Ständerat Föhn erwähnt. Die Kann-Formulierung bedeutet, dass der Bundesrat eben solche Einschränkungen in Betracht ziehen kann, aber auch nur fallweise und nur dann - ich glaube, das ist jetzt wichtig; ich spreche bereits vom Rückweisungsantrag Wicki -, wenn freiwillige Massnahmen nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben. Das ist eine Konsequenz. Man kann also nicht einfach kommen und sagen, jetzt werde gerade reguliert. Man muss es zuerst mit freiwilligen Massnahmen versuchen, auch wenn Trittbrettfahren nicht anderweitig verhindert werden kann. Es geht ja hier darum, dass man da nicht plötzlich jemandem etwas vorschreibt, und die anderen fahren ohne Vorschriften daran vorbei.

Eine Voraussetzung ist ebenfalls, dass entsprechende Regelungen verhältnismässig und wirtschaftlich tragbar sind und dass die Regelungen auch mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Einklang stehen. Es ist also nicht pleins pouvoirs für den Bundesrat, dass er gleich zu legiferieren beginnen könnte, wenn er noch eine Idee hätte. Vielmehr ist es eine klare Vorgabe, wie vorgegangen werden muss, wie wir sie aus anderen Bereichen ebenfalls kennen. Der Bundesrat würde also, bevor er überhaupt mit der Branche Anforderungen für das Inverkehrbringen festlegt, zuerst freiwillige Vereinbarungen und Begleitmassnahmen anstreben.

Ich kann Ihnen gerne ein Beispiel nennen, das Ihnen wahrscheinlich bereits bekannt ist, nämlich die Bestrebungen des Bundesrates zur Reduktion des Torfverbrauchs. Da machen wir auch nicht gleich ein Verbot oder eine Vorschrift, sondern versuchen, zusammen mit der Branche zu schauen, wie man hier mit freiwilligen Massnahmen zu einer Reduktion des Torfverbrauchs gelangen kann. Ich glaube, das ist ein Anliegen, das hier von allen unterstützt wird.

Es gibt auch das Beispiel der Schweizer Plattform für nachhaltigen Kakao. Auch beim Kakao, glaube ich, sind wir uns einig, dass es etwas zu tun gibt. Man probiert das aber zuerst mit einer Plattform, auf der man sich austauscht, auf dem freiwilligen Weg.

Ein drittes Beispiel sind die Kriterien für Palmöl im Freihandelsabkommen mit Indonesien. Auch da hat man zusammen mit der Branche eine Lösung gefunden.

Sie sehen also: Das ist das Vorgehen, das ins Auge gefasst würde, wenn die Produktion oder der Handel anderer Rohstoffe Probleme schaffen würden. Diese Voraussetzungen müssten erfüllt sein. Ich meine, Sie können das schon in der Kommission nochmals diskutieren, aber ich glaube nicht, dass jetzt noch viel Neues hinzukommt. Vielmehr ist es dieses Prozedere. Sie haben die Beispiele gehört, und ich kann Ihnen namens des Bundesrates sagen: Wir begrüssen diese Ergänzung, aber wir würden das, wie gesagt, mit der gleichen Zurückhaltung angehen, wie wir das auch schon bei anderen Beispielen gemacht haben.

In diesem Sinn bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.