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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-10

Wortprotokoll

Ich habe grosses Verständnis für Ihre Überraschung, dass vom Bundesrat an der gleichen Sitzung zwei Motionen mit dem gleichen Titel behandelt werden und die eine unterstützt und die andere abgelehnt wird. Ich kann Ihnen einfach versichern: Der Entscheid des Bundesrates ist nicht darauf zurückzuführen, dass wir Herrn Nationalrat Jauslin lieber haben als Herrn Ständerat Français. Wir haben beide gleich gern. Der Unterschied ist aufgrund des Motionstextes zustande gekommen. Das ist für den Bundesrat entscheidend; nicht der Titel und nicht die Begründung, sondern der Motionstext.

Es gibt da einfach einen Unterschied zwischen Ihrem Motionstext und jenem von Nationalrat Jauslin. Ob das auf Übersetzungsprobleme zurückzuführen ist, kann ich nicht [PAGE 634] beurteilen. Aber ich sage Ihnen einfach: In Ihrem Motionstext steht, Sie wollten für diesen Investitionsplan "die Energieautonomie der Immobilien des Bundes bis in 12 Jahren" sicherstellen. Herr Jauslin hat in seinem Motionstext die Versorgung der Bundesgebäude mit Strom aus erneuerbaren Energien verlangt. Das ist schon ein Unterschied, die "autonome Versorgung" oder die "Versorgung mit erneuerbaren Energien". Das ist der Grund, weshalb wir so entschieden haben. Wir haben das wirklich sehr genau angeschaut. Ich habe auch dreimal nachgefragt, wie es kommt, dass wir diese beiden Motionen mit dem gleichen Titel unterschiedlich beurteilen.

Wir haben ein bisschen viel Platz gebraucht, um das zu begründen. Übrigens: Der Bundesrat begründet immer die Ablehnung, die Annahme in der Regel nicht oder nur mit zwei Sätzen, weil das dann meistens weniger Widerstand auslöst.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Potenzial an Fotovoltaikkapazitäten bei den Immobilien des Bundes wirklich auszuschöpfen ist. Das haben wir ja bereits im Juli im Zusammenhang mit dem "Klimapaket Bundesverwaltung" festgelegt. Wir haben dort gesagt, dass die geeigneten Dach- und Fassadenflächen der Bundesgebäude für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien genutzt werden sollen. Es gibt jetzt eine Gruppe, in der das UVEK und das BBL vertreten sind, die einen Plan machen soll, wie diese Nutzung der geeigneten Dach- und Fassadenflächen der Bundesgebäude für die Stromproduktion genau erfolgen soll.

Wir haben eine Initiative, die "Energievorbild Bund" heisst. Auch die bundesnahen Unternehmen Post, Swisscom und SBB haben sich da ganz konkrete Ausbauziele in Bezug auf die Fotovoltaik gesetzt. Wir wollen das auch weiterführen.

Wir sind aber der Meinung, dass die Energieautonomie der Immobilien nicht unbedingt das ist, was jetzt am meisten im Vordergrund stehen sollte. Die Versorgung der Bundesgebäude mit erneuerbaren Energien - das betrifft den Inhalt der Motion Jauslin - können wir unterstützen. Aber bezüglich der Autonomie sind wir einfach der Meinung, dass es nicht zwingend ist, dass die Bundesgebäude den Bedarf jederzeit vollständig durch die eigene Produktion decken müssen. Natürlich, Sie haben es erwähnt, gibt es Speichermöglichkeiten, die auch immer besser werden. Diese Autonomie als Vorgabe ist aber der Unterschied. Deshalb haben wir gesagt, dass wir das so nicht unterstützen möchten. Aber ich kann Ihnen wirklich versichern: In der Stossrichtung, in den Überlegungen nehme ich Ihre Motion und Ihre Unterstützung sehr gerne entgegen. Wir brauchen noch ziemlich viel Überzeugungskraft, damit wir hier rasch und umfassend vorwärtskommen.

Ich habe versucht, Ihnen den Unterschied der beiden Motionen zu erklären und zu sagen, weshalb wir die Annahme der Motion Jauslin beantragen und Ihre Motion ablehnen. Wenn Sie das nicht überzeugt, dann überzeugen Sie den Bundesrat! (Heiterkeit)