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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-09-10

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-09-10

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion beauftragt den Bundesrat, sich an der Grundfinanzierung des Kompetenzzentrums für Föderalismus der Kantone in angemessenem Umfang zu beteiligen. Herr Jauslin hat es ausgeführt: Am 4. März 2019 lehnte Ihr Rat die fast identische Motion Vonlanthen 18.3238 ab. Dafür reichte Ihre Kommission am 21. Februar 2019 die vorliegende Motion ein. Ziel beider Motionen ist es, dass sich der Bund an der Finanzierung des Instituts für Föderalismus beteiligt.

Ich möchte klarstellen: Der Föderalismus ist eine wichtige Errungenschaft der Schweiz, ein Grundpfeiler unseres Staatswesens. Der Bund engagiert sich deshalb auch stark im Föderalismus. Ich denke an den jährlich zweimal stattfindenden föderalistischen Dialog mit den Kantonen. Der Bund beteiligt sich als Träger an der tripartiten Konferenz sowie an den alle drei Jahre stattfindenden nationalen Föderalismuskonferenzen. Wie die Staatspolitische Kommission des Nationalrates ist sich auch der Bundesrat bewusst, wie wichtig der Beitrag des Instituts für Föderalismus ist. So trägt es durch sein breites Know-how wesentlich zur Festigung und Weiterentwicklung des Föderalismus bei - im Inland wie im Ausland. Eine Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung des Instituts, so wie es die Motion verlangt, muss sich jedoch auf eine gesetzliche Grundlage stützen können. Hier muss ich Nationalrat Jauslin leider widersprechen. Es wurde denn auch geprüft, ob es mögliche gesetzliche Grundlagen gibt, beispielsweise in den Bereichen der Forschungs- und Hochschulförderung, der Friedensförderung oder der Entwicklungszusammenarbeit. Hier musste festgestellt werden, dass die Beitragsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Das steht auch damit in Zusammenhang, dass das Institut für Föderalismus an die Universität Freiburg angegliedert ist, welche selber bereits Beiträge des Bundes erhält. Es besteht somit derzeit keine gesetzliche Grundlage. Wenn Sie heute die Motion annehmen sollten, müsste hier eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

Wie ich bereits erwähnt habe, engagiert sich der Bund für den Föderalismus und anerkennt auch die Bedeutung der Dienstleistungen des Instituts für Föderalismus. Er ist aber der Ansicht, dass auf die Schaffung eines neuen Subventionstatbestandes aus folgenden Gründen verzichtet werden sollte: Der Bund unterstützt das Institut bereits indirekt über die finanziellen Beiträge an die Universität Freiburg. Im Jahr 2019 erhält der Kanton Freiburg 45[NB]733[NB]000 Franken an Grundbeiträgen. Es würde eine Rechtsgrundlage geschaffen, die lediglich die finanzielle Unterstützung des Instituts für Föderalismus vorsähe. Das wäre eine Einzelfallgesetzgebung und würde ein Institut einseitig privilegieren. Man könnte ja durchaus auch sagen, es gebe andere Hochschulinstitute, die ähnlich wertvolle Arbeit leisten, die dann auch separat subventioniert werden sollten.

Ich möchte nochmals betonen, dass die Ablehnung der finanziellen Beteiligung durch den Bundesrat nicht bedeutet, dass der Bundesrat gegen eine Zusammenarbeit mit dem Institut ist. Im Gegenteil, er möchte vielmehr weiterhin eine punktuelle Zusammenarbeit auf Mandatsbasis pflegen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.