Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen, diese Motion anzunehmen. Wenn ich trotzdem ein paar Worte sage, dann deshalb, weil es vielleicht schon etwas speziell ist. Die Frage der Verschuldungsmöglichkeit ist ein sehr sensibles Thema in unserem Land. Deshalb möchte ich noch ganz kurz darauf eingehen, was die Überlegungen sind, weshalb der Bundesrat bereit ist, diese Motion anzunehmen.

Es ist so, dass man mit einer vorübergehenden Verschuldungsmöglichkeit bei diesem Netzzuschlagsfonds die Mittel des Fonds effizienter einsetzen kann. Insbesondere kann auf die Bildung von - Sie haben es erwähnt - hohen, langjährigen Reserven verzichtet werden. Das haben Sie ebenfalls erwähnt, Herr Müller: Eine Milliarde Franken liegt jetzt in diesem Fonds, weil er die prognostizierten Ausgabenspitzen in den Jahren 2025 bis 2030 jederzeit auffangen können muss, d. h., die Mittel sind verpflichtend, ohne dass man weiss, wann genau sie dann auch tatsächlich ausbezahlt werden. Mit der Verschuldungsmöglichkeit könnten dann mehr Anlagen in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen werden, ohne dass die Stromkonsumentinnen und -konsumenten mit einer höheren Abgabe belastet würden; sonst müsste man ja jeweils die Abgabe erhöhen.

Eine solche Verschuldungsmöglichkeit wäre aber auch dann hilfreich, wenn es zu ungeplanten Mehrkosten käme. Ich denke hier vor allem an zwei Situationen:

Erstens könnte es sein, dass deutlich mehr Wind- oder Wasserkraftwerke mit einer Förderzulage realisiert werden als erwartet - denn bei den Finanzierungszusagen wird ja ein gewisser Anteil der Projekte gar nie gebaut, aber die haben eben diese Zusage, d. h., das System wird häufig quasi überbucht. Das ist natürlich schlecht für diejenigen, die heute investieren möchten.

Zweitens könnten ungeplante Mehrkosten entstehen, falls die Strommarktpreise um mehrere Rappen pro Kilowattstunde sinken. Da die Einspeisevergütung ja immer die Differenz zwischen dem Marktpreis und den Gestehungskosten ausgleicht, würden die Ausgaben für den Fonds bei einem Preiszerfall plötzlich steigen. Wir hätten dann plötzlich die Situation, dass man wieder Projekte blockieren müsste.

Ohne Verschuldungsmöglichkeit müssten die Zusatzausgaben in diesen beiden Fällen mit Einsparungen in anderen Förderbereichen kompensiert werden. Das wollen wir alle nicht. Ich denke, vor allem die Einmalvergütung für Fotovoltaikanlagen würde dann die Warteliste noch mehr vergrössern. Einfach, dass das klar ist: Der Bundesrat würde lediglich im Ausnahmefall von dieser Verschuldungsmöglichkeit Gebrauch machen, um z. B. die Bildung von jahrelangen Wartezeiten für die Projektanten oder zu hoher Fondsreserven zu verhindern. Das Anliegen ist damit im Sinne von stabilen Rahmenbedingungen für Investoren in erneuerbare Energien zu sehen.

Das ist das Anliegen, das wir mit dem Motionär teilen. Das ist ja auch genau das, was wir brauchen, um die Ziele der Energiestrategie 2050 tatsächlich erreichen zu können.

In diesem Sinne beantragt der Bundesrat die Annahme der Motion. Wir werden sie, wie Sie gesagt haben, mit viel Schwung umsetzen.