Eberle Roland · Ständerat · 2019-09-10
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-10
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Amstutz verlangt eine Änderung des Umweltschutzgesetzes in der Art, dass Sanierungen von Altlasten weiterhin unterstützt werden können, auch wenn nach dem 31. Dezember 2020 noch in den Boden geschossen wird, wenn es sich um Standorte handelt, an denen jährlich höchstens ein Schiessanlass stattfindet. Da geht es um die historischen Schiessen und die Feldschiessen im originären Sinn.
Damit wir die Zahlen einbetten können: In der Schweiz gibt es rund 38[NB]000 belastete Standorte, wovon rund 3400 Schiessanlagen sind. Von der parlamentarischen Initiative sind rund zwei Dutzend Anlässe betroffen. Es sind also zwischen 15 und 20 Anlässe pro Jahr, die als historische Schiessen oder Feldschiessen noch unter die parlamentarische Initiative fallen. Es geht also um sehr wenige Anlagen und sehr wenige Anlässe.
Diese Schiessanlagen gelten als belastete Standorte im Sinn von Artikel 2 der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten. Sie sind somit sanierungsbedürftig, wenn es dort zu schädlichen Entwicklungen kommt. Die Kantone sind dafür verantwortlich, die Sanierung dieser Standorte anzuordnen, wenn der Standort in der Landwirtschaftszone liegt und eine bestimmte Schadstoffkonzentration überschritten wird oder wenn das Risiko einer Gewässerverunreinigung besteht. Der Bund kann sich über Mittel aus dem Fonds der Abgaben für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien im In- und Ausland, dem sogenannten Vasa-Fonds, beteiligen. Voraussetzung für den Erhalt dieser Bundesmittel ist, dass nach dem 31. Dezember 2020 nicht mehr in den Boden geschossen wird.
Aus diesem Grund soll beim Entwurf, den Sie jetzt vor Augen haben, bei Artikel 32e Absatz 3 Buchstabe c Ziffer 2 eine Ausnahme für Kugelfänge gemacht werden, die höchstens für einen Schiessanlass pro Jahr verwendet werden. Für solche Standorte sollen Vasa-Beiträge entrichtet werden können, auch wenn dort nach dem 31. Dezember 2020 noch direkt in den Boden geschossen wird. Dieser Vorschlag wurde von der UREK-NR angenommen und vom Nationalrat gutgeheissen.
Nach gewalteter Diskussion empfiehlt Ihnen die UREK-SR mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten und sie so zu verabschieden.