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Graber Konrad · Ständerat · 2019-09-10

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-09-10

Wortprotokoll

Die Motion verlangt die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die Einführung von speziellen Parkzonen für Elektrofahrzeuge. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Nationalrat ist diesem Antrag am 5. März 2019 mit 90 zu 84 Stimmen gefolgt.

In der Zwischenzeit ist jedoch einiges geschehen. So fand eine Vernehmlassung über die Verkehrsregelnverordnung und die Signalisationsverordnung statt, wo zwei Möglichkeiten einer Signalisation zur Diskussion gestellt worden sind. Zum einen wurde das im Titel der Motion Verlangte, die Kennzeichnung mit grüner Farbe, vorgeschlagen. Die andere Variante hielt sich dann an die ordentlichen Farben, wobei angedacht wäre, dass man solche Abstellflächen mit der Farbe Gelb versehen und mit einem Symbol für eine Lade- oder Schnellladestation aufzeigen würde, dass diese Abstellfläche für Elektrofahrzeuge vorgesehen ist. In der Vernehmlassung hat offensichtlich die zweite Variante, jene mit der gelben Farbe, obsiegt; insbesondere der Städteverband und die Kantone lehnten die erste Variante ab. Wir wurden in der Kommission dahingehend informiert, dass nun vorgesehen ist, die Signalisationsverordnung in Artikel 79 anzupassen und dies auf das zweite oder dritte Quartal des nächsten Jahres in Kraft treten zu lassen.

Wir wurden bereits früher in der Kommission über die Roadmap Elektromobilität 2022 informiert. Wir konnten zur Kenntnis nehmen, welche Aktivitäten vom Bund vorgesehen werden, um der Elektromobilität den notwendigen Stellenwert zu geben. Zudem ist auch festzuhalten, dass wir damals in der NAF-Vorlage vorgesehen haben, dass auch Elektrofahrzeuge einen Beitrag zahlen werden, weil sie nicht über die Mineralölsteuerabgabe eine Leistung erbringen. Das ist zwar noch nicht in Kraft getreten. Doch gemäss jener Information wird das umgesetzt, wenn die Elektrofahrzeuge eine bestimmte Marktdurchdringung erreicht haben.

Also, wenn man es nüchtern betrachtet, ist hier nicht etwas Spektakuläres gefordert. Auch heute sind ja Abstellflächen so signalisiert, dass beispielsweise auf Abstellflächen für Motorfahrzeuge keine Fahrräder und umgekehrt auf Veloabstellflächen keine Motorfahrzeuge abgestellt werden dürfen.

Die neuen Technologien haben Einzug gehalten. Ich kann das aus eigener Erfahrung sagen, ich fahre bereits sieben Jahre mit einem Elektrofahrzeug. Sie können über eine App einen solchen Platz reservieren. Wenn dann aber auf dieser Abstellfläche ein benzinbetriebenes oder ein dieselbetriebenes Fahrzeug abgestellt ist, nützt Ihnen die ganze Einrichtung nichts, denn Sie können die Elektrostation nicht benutzen.

Es geht letztlich auch um Investitionsschutz. Die öffentliche Hand und auch Private sind daran, zu investieren, damit solche Elektrostationen betrieben werden können, und das macht natürlich nur Sinn, wenn das dann auch effektiv der Fall ist.

Der Präsident hat es bereits gesagt, die Kommission beantragt mit 6 zu 3 Stimmen ohne Enthaltung, diese Motion anzunehmen. Auf einen Minderheitsantrag wurde verzichtet. [PAGE 628]