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preparatory:AB 249813

Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-09-10

Wortprotokoll

Zu Artikel 16, wir haben es schon mehrfach gehört: Es geht hier darum, wem die Personenidentifizierungsdaten zugänglich gemacht werden sollen. Die Minderheit Arslan will wie auch der Ständerat eine sehr restriktive Handhabung dieser Daten. Die Möglichkeit der Drittbearbeitung gemäss Datenschutzgesetz hat der Ständerat gestrichen. Es wäre also nicht mehr möglich, dass ein Identity Provider gewisse Tätigkeiten an ein Informatikunternehmen outsourct.

Die Mehrheit der Kommission hält am Entscheid des Nationalrates fest. Die Datenbearbeitung durch Dritte soll nach dem Datenschutzgesetz erfolgen. Es soll nicht die Gefahr bestehen, dass aufgrund von enormen Hürden die Nutzung der E-ID verunmöglicht wird.

Die Kommission hat den von der Minderheit aufgenommenen Antrag mit 16 zu 6 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.