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Sauter Regine · Nationalrat · 2019-09-11

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-11

Wortprotokoll

Bei Artikel 55a beantragen wir Ihnen, dem Ständerat zu folgen. Wir möchten hier an der Kann-Formulierung, wie sie der Ständerat vorschlägt, festhalten. Diese macht Sinn. Sie berücksichtigt die Bedürfnisse der Kantone. Die Kantone sollen die Verhältnisse in ihrem Gebiet beurteilen können, und sie können dies auch am besten. Bereits heute haben wir unterschiedliche Lösungen in den einzelnen Kantonen. Es gibt solche, die die Zulassung beschränken, und andere, die von dieser Kompetenz nicht Gebrauch machen. In Bezug auf die Kostenentwicklung gibt es [PAGE 1436] keine Evidenz, dass diese unterschiedlich wäre. Die Formulierung, die der Nationalrat gewählt hat, ist zudem wenig sinnvoll. Wenn man sieht, dass ein Kanton "in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten oder in bestimmten Regionen die Anzahl der Ärzte und Ärztinnen" beschränken muss, dann kann dies in der konkreten Umsetzung nur Schwierigkeiten bedeuten. Wenn Sie einen kleinen Kanton mit einer nur geringen Versorgung haben, dann macht es absolut keinen Sinn, in einem Gebiet, wo es nur wenige Ärztinnen und Ärzte gibt, die Zulassung zu beschränken. Das ist nur unnötige Bürokratie. Zusammengefasst: Wir sind der Meinung, dass das Ermessen der Kantone hier richtig ist und deshalb die Formulierung des Ständerates mehr Sinn macht.

Bei Absatz 1bis empfiehlt Ihnen unsere Minderheit hingegen, an der Version des Nationalrates festzuhalten. Worum geht es hier? Wir wollen die Möglichkeit schaffen, dass Kantone von der Vertragsfreiheit Gebrauch machen können, wenn sie der Meinung sind, dass es in diesem Bereich Sinn macht. Hier haben wir wiederum eine Kann-Formulierung. Das heisst, die Kantone sind nicht verpflichtet, zu diesem Instrument zu greifen. Sie sollen es tun können, wenn sie dies als sinnvoll erachten.

Vertragsfreiheit bedeutet, dass es den Partnern, konkret den Versicherern und der Ärzteschaft, freisteht, ob sie bezüglich einer Leistungserbringung einen Vertrag schliessen wollen oder nicht und folglich dann die betreffenden Ärzte zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen können oder nicht. Gerade in Bereichen, wo eine Überversorgung besteht, kann dies ein sinnvolles Instrument zur Kostendämpfung sein. Zudem verspricht man sich davon auch eine Sicherung der Qualität. Es ist aber vorgesehen, dass die Kantone, wenn sie dieses Instrument einführen, dafür sorgen müssen, dass die Versorgungssicherheit in ihrem Gebiet gewährleistet bleibt. In diesem Sinne haben wir mit diesem Instrument zusätzliche Möglichkeiten, ohne jedoch die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gefährden.

Entsprechend beantragen wir Ihnen, hier an der Version des Nationalrates festzuhalten.