Gysi Barbara · Nationalrat · 2019-09-11
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-11
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zu meiner Minderheit bei Artikel 55a Absatz 7 und nachher auch noch für die Fraktion der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten.
Zuerst zur Minderheit Gysi bei Artikel 55a Absatz 7: Mit diesem Absatz 7 soll neu den Versicherern und den Versichererverbänden ein Beschwerderecht gegen kantonale Erlasse über die Festlegung von Höchstzahlen gewährt werden.
Der Ständerat wie auch wir sind der Meinung, dass dieses Beschwerderecht nicht gegeben werden und dieser Absatz 7 gestrichen werden soll. Die Versicherer und die Versichererverbände sollen keine Beschwerdemöglichkeit erhalten, denn die Beschwerdemöglichkeit würde eben auch die Patientinnen- und Patientensicherheit gefährden. Solche Beschwerden hätten eine aufschiebende Wirkung und würden so auch die ganze Planung der Kantone unterlaufen, weil dann eben der Planungsprozess verzögert würde. Das hat negative Auswirkungen auch auf die ganze Versorgung. Das ist verheerend, wenn dann eine Unterversorgung nicht behoben werden kann, weil eben auch keine neuen Zulassungen gemacht werden können, weil die Versicherer Beschwerde eingereicht haben. Ich denke, das ist nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten und der Sicherheit, auch der Versorgungssicherheit. Darum ist dieses Beschwerderecht nicht einzuräumen. Es ist so, dass die Kantone ja verfassungsgemäss die Versorgungssicherheit garantieren müssen - die Versicherer selber nicht, sie sind private Akteure in diesem Feld, und darum ist von einem Beschwerderecht auf jeden Fall abzusehen.
Ich komme zum Fraktionsvotum; ich möchte mich primär zu Artikel 55a Absatz 1bis äussern. Es geht hier, wie Frau Sauter bereits ausgeführt hat, darum, dass man den Vertragszwang lockern will. Das ist etwas, das wir auf keinen Fall unterstützen können. Die SP-Fraktion empfiehlt darum, der Mehrheit und damit auch dem Ständerat zu folgen und die Minderheit Sauter abzulehnen.
Das ist unseres Erachtens ein sehr zentraler Artikel. Wir sind froh, dass der Ständerat hier korrigiert hat und dem Bundesrat gefolgt ist. Wir werden eine Zustimmung zur Lockerung des Vertragszwangs auf keinen Fall akzeptieren. Mit der Kann-Formulierung, die die Minderheit Sauter nach wie vor will, soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Vertragszwang zu ritzen, soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Versicherer entscheiden können, mit wem sie einen Vertrag abschliessen wollen. Das ist unseres Erachtens ein gefährlicher Schritt. Es ist vor allem ein Schritt dahin, den Krankenkassen mehr Entscheidungsmacht zu übertragen.
Wir sind froh, dass die Kommissionsmehrheit hier zurückbuchstabiert hat, auch wenn die Absichten zum Teil nicht ganz klar waren. Wir wollen, dass die Kantone die Zulassung steuern, und zwar voll und ganz, und nicht, dass mit einer Kann-Formulierung ein Teil der Zulassungssteuerung an die Versicherer weitergegeben wird. Das ist ganz klar Aufgabe der Kantone. Die Kantone müssen die Versorgungssicherheit garantieren, die Kantone sollen das nicht an die Versicherer weitergeben können. Das wird auch ganz klar von der Bevölkerung nicht gewünscht: Wir hatten die Abstimmung über die Managed-Care-Vorlage, die im Prinzip auch eine Lockerung vorgesehen hatte. Das will die Bevölkerung nicht. Die Bevölkerung will nicht, dass die Krankenkassen entscheiden können, mit wem sie abrechnen und mit wem nicht.
Das hier wäre ein erster Schritt, und wir alle wissen, dass auf einen ersten Schritt weitere folgen. Wir kennen die Absichten der Versicherer und derjenigen, die für die Versicherer im Rat lobbyieren. Die Versicherungen wollen den Vertragszwang ganz aufheben, das ist ihr Modell, das hören wir immer wieder, das wird auch gesagt. Wenn wir hier einen ersten Schritt tun, werden weitere folgen.
Wir wollen, dass die Kantone steuern können, wir wollen auch, dass die Versicherer mit allen Leistungserbringern abrechnen müssen. Wir wollen über die Zulassung steuern, wir wollen auch über die Qualitätsvorlage steuern, dort gibt es Möglichkeiten. Aber es kann nicht sein, dass die Krankenkassen diejenigen sind, die das Sagen haben in diesem Lande; das erleben wir leider zu oft. Es müssen die Politik und die Kantone sein, die die Versorgungssicherheit garantieren und diese Aufgabe eben auch wahrnehmen. Wir wollen auch nicht, dass es dann am Ende zum Nachteil der Patientinnen und Patienten ist.
Ein Problem, das man immer wieder sieht, ergibt sich auch heute schon, wenn sich Leute mit sogenannten Sparmodellen versichern: Wenn sie einen Krankheitsfall haben, ist der Arzt oder die Ärztin, die sie aufsuchen möchten, plötzlich nicht Teil dieses Netzes, und sie können nicht zur Ärztin oder zum Arzt ihrer Wahl gehen. Ich denke, diese Einschränkung wollen die Leute nicht. Immer nur mit dem Kostenargument zu kommen funktioniert eigentlich nicht, es ist nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten.
Wir wollen diese Machtverschiebung nicht und bitten Sie darum, ganz klar bei der Mehrheit der Kommission zu bleiben, die Ständerat und Bundesrat folgen will.