Dittli Josef · Ständerat · 2019-09-11
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-11
Wortprotokoll
Bei Artikel 21 Absätze 1 und 2 geht es um die Massnahme Nr. 6: "Jährliche Einsatzpflicht ab Zulassung". Diese Massnahme visiert primär eine Gleichbehandlung der Armeeangehörigen und der Zivis an. Punkto Planbarkeit der Einsätze sind heute die Zivis sehr frei, was den Zivildienst sehr attraktiv macht. Positiv ist, dass die Zivis bis zum Ende ihrer Dienstpflicht alle Einsatztage leisten.
Der Bundesrat möchte die Attraktivität des Zivildienstes etwas reduzieren, indem Zivis künftig wie alle Angehörigen der Armee, welche die Rekrutenschule bestanden haben und eingeteilt werden, einmal im Jahr einen Dienst leisten müssen. Der Bund hat genügend Einsatzbetriebe und Einsatzpläne, um diese Massnahme praktisch umzusetzen. Die Gleichwertigkeit der Dienstleistung wird dadurch gestärkt, dass diese grundsätzlich in der gleichen Lebensphase erbracht wird. Der Hauptteil der Dienstleistung wird in der Regel im Alter zwischen 20 und 25 Jahren erbracht.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung zu dieser Massnahme. Es gibt keine Minderheit.
Bei Artikel 21 Absatz 3 ist die Massnahme Nr. 7 zu erwähnen. Nur ganz kurz, zumal hierzu kein Minderheitsantrag eingereicht worden ist: Es geht hier um die "Pflicht, den langen Einsatz spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abzuschliessen, wenn das Gesuch während der RS gestellt wird".
Diese Bestimmung war in der Kommission unbestritten, sie hat ihr einstimmig zugestimmt. Darum verzichte ich auf eine lange Erläuterung. Ich wollte aber darauf hinweisen, dass es hier um die Massnahme Nr. 7 geht.
Sorry, dass ich etwas zu spät gekommen bin!