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Rutz Gregor · Nationalrat · 2019-09-11

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-11

Wortprotokoll

Wir sprechen hier über die Initiative 18.405. Es geht um die Mediensteuer für Unternehmen, ein Thema, das wir hier schon mehrfach diskutiert haben, und um eine Situation, die wir auch kennen: Wir müssen dem Ständerat jetzt noch einmal die Chance geben, richtig zu entscheiden.

Worum geht es? Wir haben in den vergangenen Monaten und Jahren intensive Diskussionen zur Medienpolitik geführt. Wir haben eine Revision des Radio- und Fernsehgesetzes besprochen, wir haben über die No-Billag-Initiative debattiert und jetzt auch noch über ein Mediengesetz. In diesen Diskussionen ist klargeworden, dass hier Reformbedarf besteht, dass hier das eine oder andere geändert werden muss.

Insbesondere muss der Service-public-Auftrag der SRG geschärft werden. Das war eine Erkenntnis, die sich teilweise schon in der neuen Konzession und in den Diskussionen dazu niedergeschlagen hat. Eine zweite Erkenntnis war, dass bei der SRG Einsparungen gemacht werden müssen - ein Punkt, den die neue SRG-Führung aufgenommen hat. Es war auch klar, dass wir die Rahmenbedingungen für die privaten Anbieter verbessern müssen.

Gleichzeitig wurde in der Diskussion klar, dass diese Mediensteuer für die Unternehmungen nicht nur umstritten ist, sondern auch Fragen aufwirft und Unsicherheiten mit sich bringt. Es war ja damals in diesem Rat so, dass diese Abgabe nur mit Stichentscheid des Präsidenten eingeführt worden ist - einfach um uns das auch noch einmal vor Augen zu führen. Es zeigt sich aber, dass nicht nur in dem Sinne eine Doppelbesteuerung besteht, dass alle Mitarbeitenden der Unternehmen diese Abgabe ja schon selber über ihren Haushalt entrichten und das Unternehmen dann noch einmal zahlen muss, sondern dass es auch weiter geht und Unklarheiten bei der Steuerverwaltung bestehen.

Schauen Sie einmal die Diskussionen an, die wir im Moment haben, was die Abgabe bezüglich Konsortien, Arbeitsgemeinschaften betrifft. Es ist eine geradezu esoterische Situation, dass wir als Parlamentarier uns einer Verwaltung gegenübersehen, welche Abgaben erhebt, die wir gar nie beschliessen wollten. Abgaben für Arbeitsgemeinschaften waren nie ein Thema in der Debatte rund um die Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes. Es war uns allen klar, dass Unternehmen abgabepflichtig sein sollen, welche mindestens eine halbe Million Franken Umsatz erwirtschaften und welche im Mehrwertsteuerregister eingetragen sind. Dass nun einfach alle, die im Mehrwertsteuerregister eingetragen sind, als Unternehmen betrachtet werden und damit abgabepflichtig werden, ist vollkommen absurd und entspricht nicht dem Sinn dieses Gesetzes.

Dies alles zeigt: Den Vorstoss, den ich vor fast zwei Jahren eingereicht habe, gilt es je länger, je mehr zu unterstützen. Es wäre die sauberste und beste Lösung, wenn wir diese Abgabe streichen würden. Die Folgen wären verkraftbar. Die SRG hat unter ihrer neuen Führung angekündigt, Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich machen zu wollen. Diese Arbeiten sind im Gang. Die Zahl der Haushalte steigt nach wie vor an. Damit wird der Hauptzweck, das Hauptziel, das Sie damals mit der RTVG-Revision verfolgt haben, dass nämlich die Last - die Höhe der Abgaben - für die einzelnen Haushalte verringert würde, nach wie vor eingehalten. Es wird auch eingehalten werden können, wenn diese Abgabe gestrichen wird. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, hier noch einmal kräftig Ja zu sagen zu diesem wichtigen Anliegen, damit auch der Ständerat noch einmal eine Chance hat, hier den richtigen Willen kundzutun.

Diese Unternehmensabgabe ist ein Unding, sie führt zu einer Doppelbesteuerung, sie wirft wirtschaftliche Unklarheiten auf. Am Schluss haben wir zu viel Geld in diesem Gebührentopf, und das widerspricht den Sparbemühungen, welche eigentlich das Ziel sind in dieser Sache. Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Unterstützung.