Vogler Karl · Nationalrat · 2019-09-12
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-09-12
Wortprotokoll
Ich spreche hier im Sinne der Effizienz gleich zu allen Differenzen.
Unser Rat diskutiert heute zum dritten Mal das Jagdgesetz. Entsprechend ist es Zeit, dass sich die beiden Räte annähern und wir am Schluss eine Vorlage verabschieden, die das angekündigte Referendum überstehen wird. Ich sage das vor allem auch an die Adresse derjenigen, die den Wolf ins Pfefferland wünschen und von einer wolfsfreien Schweiz reden. Solches ist nicht realistisch. Der Wolf wird künftig Teil sein und ist auch heute Teil unserer Fauna. Wichtig ist aber gleichfalls - ich betone das ganz ausdrücklich -, dass wir jetzt auch die Grundlage für eine vernünftige Regulierung des Wolfs schaffen. Dieses Ziel wird dann erreicht, ich habe es gesagt, wenn wir eine hoffentlich quasi referendumsresistente Vorlage verabschieden. Das verlangt nach Kompromissbereitschaft, andernfalls geht man das Risiko ein, auf Jahre hinaus keine Wolfsregulierung machen zu können. Einen wichtigen Schritt dazu machen wir, wenn wir heute bei den verbleibenden Differenzen den jeweiligen Mehrheiten folgen.
Weil wir bei Artikel 4, "Jagdberechtigung", eine Differenz zum Ständerat geschaffen haben, eine Minderheit aber nicht eingereicht worden ist, beginne ich mit der Differenz bei Artikel 7a Absatz 2 Buchstabe c. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen, weil der Wildschadenbegriff im allgemeinen Wildschadenbegriff, wie er im Zweckartikel des Gesetzes - also in Artikel 1 - angelegt ist, bereits enthalten ist. Entsprechend ist Buchstabe c zu streichen. Damit folgen wir auch dem Ständerat, welcher der Streichung diskussionslos zugestimmt hat.
Ich komme zu Artikel 11 Absatz 5, dem eigentlichen Pièce de Résistance der verbleibenden Differenzen, der Frage nämlich, ob neu auch in den Wildtierschutzgebieten - bisher "Jagdbanngebiete" - Wölfe zum Abschuss freigegeben werden dürfen. Auch hier bitte ich Sie, im Bewusstsein, dass auch in unserer Fraktion keine einheitliche Meinung besteht, jedoch unter dem Aspekt der Mehrheitsfähigkeit der Vorlage, der Mehrheit zu folgen. In einem Abstimmungskampf dürfte es einigermassen schwierig sein zu erklären, dass in Wildtierschutzgebieten Wölfe geschossen werden dürfen. Denn Wildtierschutzgebiete sind per se Orte, die geschützten Tieren als Rückzugsgebiete zugedacht sind. In diesen zu jagen ist damit primär auch eine Frage der Jagdethik. Es kommt hinzu, dass die Streifgebiete des Wolfs viel grösser sind als die Wildtierschutzgebiete und deshalb ein Wolf ohne Weiteres auch ausserhalb eines Schutzgebietes geschossen werden kann.
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Ich komme zur letzten Differenz, derjenigen in Artikel 13 Absatz 4, der Frage, ob im Rahmen der Entschädigung von Wildschäden neben den Kantonen auch die sogenannt betroffenen Kreise anzuhören sind. Auch hier bitte ich Sie, der Mehrheit und damit dem einstimmigen Ständerat zu folgen. [PAGE 1504] Es macht keinen Sinn, das Gesetz mit einer Selbstverständlichkeit zu belasten. Der Bundesrat hört die sogenannt betroffenen Kreise ohne Weiteres und selbstverständlich an. Zu meinen, hier solches festhalten zu müssen, ist im Übrigen gefährlich und kontraproduktiv, weil solches an anderen Orten auch nicht festgehalten wird. Das könnte zum falschen Schluss führen, dass, wenn solches nicht festgehalten wird, betroffene Kreise eben dann nicht anzuhören sind. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
Zusammengefasst bitte ich Sie, jeweils immer der Mehrheit zu folgen.