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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2019-09-12

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-12

Wortprotokoll

Die Kantonsverfassungen bedürfen bekanntlich der Gewährleistung des Bundes. Damit garantiert der Bund, dass die Verfassungen der Kantone den bundesrechtlichen Anforderungen genügen, und das gilt natürlich auch, wenn die Kantonsverfassungen abgeändert werden. Die Bundesversammlung ist nach Artikel 51 Absatz 2 und Artikel 172 Absatz 2 der Bundesverfassung für die Gewährleistung zuständig. Diese ist dann zu erteilen, wenn eine Kantonsverfassung mit dem Bundesrecht in Einklang steht.

Wir haben hier drei Kantonsverfassungen vorliegen, und bei allen drei - Uri, Basel-Landschaft und Aargau - sind es unbestrittene Änderungen, welche eben auch diese Bedingung erfüllen.

Darum möchte ich Sie namens der einstimmigen SPK-SR bitten, hier die Gewährleistung zu erteilen.

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