Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-09-23
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-09-23
Wortprotokoll
Auch über diesem Artikel hat der Bundesrat am 14. Juni 2002 gesessen. Er hat dabei festgestellt, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in den letzten Jahren mehrfach gegen Lenkungsabgaben auf Energie ausgesprochen haben, dass die Lenkungsabgabe, welche die Kommissionsmehrheit vorsieht, nicht zurückerstattet wird und sie daher eine Zwecksteuer darstellt. Im Zusammenhang mit den Energieabgaben hat sich der Bundesrat für eine Verfassungsgrundlage einer Lenkungsabgabe ausgesprochen, wenn ein klares Lenkungsziel und eine Lenkungswirkung nicht eindeutig ersichtlich sind. Der Bundesrat möchte sich nicht ohne weitere Begründung von seiner bisher in dieser Frage gezeigten Haltung verabschieden.
Die Verknüpfung mit einer allfälligen CO2-Abgabe ist in den Augen des Bundesrates ebenfalls nicht überzeugend. Die Kernenergie ist ja CO2-frei, und zudem müsste dann auch die Wasserkraft gefördert werden.
Ferner wurde im Bundesrat auch noch geltend gemacht, es sei fraglich, ob die Abgabenerhebung auf Stromimporten nicht gegen die Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der WTO verstossen würde. Diese Frage muss nicht beantwortet werden, wenn Sie der Minderheit folgen.