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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-12

Wortprotokoll

Ich glaube, wir haben gar nicht so grosse Differenzen, Herr Nationalrat Imark. Auch der Bundesrat sieht zumindest die temporäre Benutzung des Pannenstreifens bei einer Autobahnaus- oder -einfahrt oder diese sogenannte Pannenstreifenumnutzung zwischen zwei Anschlüssen ohne grössere bauliche Massnahmen als eine Verkehrsmanagementmassnahme durchaus als möglich und zum Teil auch sinnvoll an. In solchen Fällen kann man das heute auch rasch umsetzen, weil man gar nicht dem nationalstrassenrechtlichen Plangenehmigungsverfahren unterliegt. Es handelt sich dann aber natürlich um temporäre Lösungen ohne grössere bauliche Massnahmen. Da haben wir kein Problem. Ich denke, man soll dieses Instrument auch einsetzen.

Ich bin sowieso der Meinung, dass wir bei Verkehrsmanagementmassnahmen wirklich immer wieder prüfen sollten, was wir tun können. Kommt hinzu, dass das geltende Nationalstrassenrecht auch bereits ein vereinfachtes Verfahren vorsieht, unter anderem für Projekte, die keine schutzwürdigen Interessen Dritter berühren und die sich nur unerheblich auf Raum und Umwelt auswirken. Da haben wir also bereits ein vereinfachtes Plangenehmigungsverfahren.

Für Umnutzungsmassnahmen zwischen zwei Anschlüssen, die in der Regel grössere bauliche Anpassungen, noch kombiniert mit anderen Massnahmen, notwendig machen, müssen wir natürlich auch die entsprechenden Verfahren haben. Da sind wir der Meinung, dass es nicht sinnvoll ist, für solche Situationen vereinfachte Verfahren vorzusehen. Die Durchführung eines ordentlichen Plangenehmigungsverfahrens stellt in diesen Fällen auch sicher, dass die Rechte der Projektbetroffenen gewahrt bleiben. Das ist ja immer die andere Seite. Es gibt Leute, die das wollen, aber auch solche, die andere Vorstellungen haben.

Wir sind aus rechtsstaatlicher Sicht der Meinung, dass wir, wenn die Umnutzung mit baulichen Massnahmen verbunden ist, wenn die Interessen Dritter tangiert sind, diese Plangenehmigungsverfahren als ordentliche Verfahren beibehalten sollten. Aber noch einmal: Insgesamt sind wir der Meinung, dass wir dort, wo es sinnvoll und möglich ist, solche Umnutzungen ohne grössere bauliche Anpassungen als temporäre Managementmassnahme vorzusehen, das schon heute tun können - und zwar rasch und unbürokratisch.

Deshalb beantragen wir die Ablehnung der Motion, die natürlich viel grössere Auswirkungen hätte.