Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-12
Wortprotokoll
Es ist in der Tat so, dass die technischen Entwicklungen dazu geführt haben, dass man gesagt hat, man könne diese Prüffristen etwas verlängern. Tatsache ist aber, dass Sie das erst kürzlich gemacht haben. Per 1. Juli 2017 - ich nenne jetzt nur mal die Lastwagen - wurden ja genau diese Prüffristen verlängert. Die Lastwagen mussten früher nach dem ersten Inverkehrsetzen jährlich wieder überprüft werden. Man hat diese Frist am 1. Juli 2017 auf zwei Jahre verdoppelt. In diesem Sinne muss ich Ihnen sagen, dass mir nicht bewusst wäre, dass die technischen Entwicklungen innerhalb dieser zwei Jahre so gewaltig gewesen wären, dass man sagen müsste, wir müssten das jetzt schon wieder ändern.
Ich glaube, man hat diese Anpassung mit der Veränderung der Fristen für Personenwagen, für Motorräder und Lastwagen im Binnenverkehr vor Kurzem - es sind ja seither nur gut zwei Jahre vergangen - vorgenommen. Wir haben keine neuen Erkenntnisse, die schon wieder eine neue Verlängerung der Fristen rechtfertigen würden. Wenn Sie international vergleichen - darauf möchte ich Sie noch hinweisen -, dann sehen Sie, dass Lastwagen, die auch ausserhalb der Schweiz verkehren, sowieso andere Fristen einhalten müssen. Dort haben wir dann jährliche Prüffristen. Das sind internationale Verpflichtungen. Wenn wir die Prüffristen in den Mitgliedstaaten der EU anschauen, dann sehen wir, dass wir eigentlich gut dastehen - gut in Ihrem Sinn, Herr Nationalrat Burgherr.
Ich bitte Sie, jetzt nicht nach zwei Jahren schon wieder neue Fristen anzusetzen, denn wir haben keine neuen Erkenntnisse. Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen diese Motion zur Ablehnung empfehlen.