Jositsch Daniel · Ständerat · 2019-09-12
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-12
Wortprotokoll
Das Erbrecht soll modernisiert werden, und ich glaube, das ist richtig. Es soll moderat modernisiert werden. Auch das ist richtig, weil es sich im Grundsatz bewährt hat. In der Praxis ist es so, dass das Erbrecht Konflikte bis zu einem gewissen Grad lösen kann. Aber es macht Abwägungen zwischen einerseits einer grossen Verfügungsfreiheit für den Erblasser, der in einem gewissen Umfang selber bestimmen soll, was mit seinem Erbe geschieht, und andererseits dem Schutz der Angehörigen, vielleicht manchmal vor willkürlichen, überstürzten Entscheidungen und manchmal auch davor, dass sich Erblasser keine Gedanken darüber machen, was nach ihrem Tod ist.
Hier ergeben sich in der Praxis Konflikte, das war in der Vergangenheit so, das wird in Zukunft so sein. Aber die Frage ist ein bisschen: Wie wollen wir das Erbrecht gestalten, und wie wollen wir es modernisieren? Hierbei gibt es vor allem zwei Punkte, die wir in dieser Vorlage diskutieren und die schon angesprochen worden sind. Einerseits sind das die Pflichtteile. Es ist relativ unbestritten, dass wir hier die Verfügungsfreiheit des Erblassers erhöhen müssen. In diesem Bereich geht die Vorlage in die richtige Richtung. Was ich etwas ungeschickt finde, ist, wie die Diskussion in der Kommission gelaufen ist. Das drückt sich in der Vorlage im Zusammenhang mit dem Unterstützungsanspruch aus. Hier geht es ja um den zweiten Bereich, bei dem eine Modernisierung notwendig ist.
Das Erbrecht steht in der Tradition, dass mit Ehe ein Erbanspruch entsteht. Nun gibt es, wie wir wissen, heute vielfältigste Lebensformen, und diese Lebensformen sind im bisherigen Erbrecht nicht oder nicht ausreichend abgebildet. Ein Ziel der Vorlage war es, mit der Modernisierung auch eine Integration moderner Lebensformen zu schaffen. Der Bundesrat hat einen Vorschlag mit einer Unterstützungsrente gemacht. Ich lehne diese Unterstützungsrente, diesen Anspruch, auch ab, fühle mich aber insofern etwas unwohl, als mit der Ablehnung dieser Rente eigentlich dieser zweite Teil nicht erfüllt ist. Es gibt ein Problem, wenn die Unterstützungsrente, so, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wird, abgelehnt wird. Das haben wir zu wenig diskutiert, und deshalb möchte ich es hier auch offenlegen, weil ich die Hoffnung habe, dass es vielleicht im Zweitrat diskutiert wird.
Was zu wenig diskutiert wird, ist Folgendes: Es kann nicht angehen, auf der einen Seite die Konkubinatsverhältnisse der Ehe gleichzusetzen, und zwar nicht aus Gründen der Diskriminierung, sondern weil eben Menschen auch zusammenleben, weil sie nicht in eheähnlichen Verhältnissen zusammenleben wollen. Das klassische Beispiel sind zwei Menschen, die über fünfzig sind, die geschieden sind, die Kinder haben, die mit einem anderen Partner in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben wollen, ohne dass dadurch unter Umständen ein Rentenanspruch entstehen soll, die einfach nur ihr Leben teilen wollen, ohne sich gleich in eine familienähnliche Situation hineinzubewegen.
Der Unterhaltsanspruch auf der anderen Seite, so, wie er jetzt geregelt ist, verunmöglicht das eigentlich und setzt die Konkubinatspartner in diesem Sinne gewissermassen zwangsmässig gleich. Ich glaube, damit ist das Bedürfnis, das besteht, nicht abgebildet.
Was ich mir vorstelle, ist, dass es eine Gleichstellung der Konkubinatspartner gegenüber den Ehepartnern gibt für die, die das wollen, und für die, die das nicht wollen, soll das nicht der Fall sein. Das kann meines Erachtens nur über die erhöhte Verfügungsfreiheit durch den Erblasser geregelt werden.
Das ist der Grund, warum ich den Minderheitsantrag[NB]Comte im Zusammenhang mit dem Pflichtteil unterstützt habe. Meine Überlegung war: Über eine erhöhte Verfügungsfreiheit, wie Herr Comte es vorschlägt - also eine grössere[NB]Pflichtteilsbefreiung im Zusammenhang mit Konkubinatspartnern -, sollte es eigentlich möglich sein, hier als Erblasser zu entscheiden: Will ich meinen Lebenspartner wie einen Ehegatten begünstigen, oder wollen wir das gemeinsam eben nicht und leben gerade deshalb im Konkubinat, um das nicht über eine Zwangsrente, die dann über Jahrzehnte funktioniert, zu lösen?
Deshalb finde ich etwas ungünstig an der Mehrheitsposition, die ich im Grundsatz unterstütze, dass wir schlussendlich dieses zweite Problem nicht klären, wenn wir den Bundesratsvorschlag ablehnen. Das heisst, die Vorlage ist, wie Herr Kollege Abate es gesagt hat, wirklich nur ein kleiner Schritt und nur eine halbe Lösung. Deshalb muss, auch wenn wir das [PAGE 678] heute so annehmen, der Zweitrat nach meiner Ansicht hier noch einmal über die Bücher, weil das Problem oder die Situation der heutigen Konkubinatspartner mit der Vorlage, wie sie die Kommission für Rechtsfragen vorschlägt, nicht gelöst ist.