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Caroni Andrea · Ständerat · 2019-09-12

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-12

Wortprotokoll

Die Minderheit Comte beantragt Ihnen hier, die Verfügungsfreiheit des Erblassers zulasten von Ehegatten oder Nachkommen noch weiter auszubauen, wenn dies zugunsten eines Konkubinatspartners oder einer Unternehmensnachfolge geschieht. Ihre Kommission hat diesen Antrag mit 6 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Ziffer 1 bezieht sich auf den Konkubinatspartner. Dieser Vorschlag hätte den Vorteil, dass man Konkubinatspartner neu genau gleich stark wie Ehegatten gegenüber Kindern begünstigen könnte, nämlich auch mit bis zu drei Vierteln des Nachlasses. Damit würde in der Tat die Vorlage zivilstandsneutraler, und die Testierfreiheit des Erblassers wüchse. Ihre Kommission sah darin aber mehrheitlich den Nachteil, dass der politische Schritt, den man hier im Verhältnis Kinder-Konkubinatspartner mit der Anpassung der Pflichtteile ja schon ohnehin macht, dann doch zu gross würde.

Ziffer 2 - da geht es um Unternehmen - ist noch ungleich problematischer und auch komplexer, denn unter dem nicht ganz einfach fassbaren Titel "Unternehmensnachfolge" kann man sich so ziemlich jede noch so krasse Ungleichbehandlung vorstellen, die man will, und zwar über diejenige hinaus, die wir jetzt neu schon erlauben. Zu diesem Thema - die Frau Bundesrätin hat es auch erwähnt - ist eine separate Vorlage im Tun, mit etwas ziselierteren Massnahmen als einem so allgemeinen Satz.

Gesamthaft bitte ich Sie daher im Namen Ihrer Kommission, die Minderheit Comte abzulehnen.