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Caroni Andrea · Ständerat · 2019-09-12

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-12

Wortprotokoll

Hier geht es im Zentrum um die Artikel 606a ff. Wir sind damit am umstrittensten Punkt der Vorlage. Der Bundesrat schlägt ein zwingendes gesetzliches Unterhaltsrecht für den überlebenden Konkubinatspartner unter gewissen Voraussetzungen vor. In der Kommission gab es verschiedene Gruppen. Eine Gruppe wollte weiter gehen, allenfalls sogar mit Erbrecht und Pflichtteilen; eine zweite Gruppe, die Minderheit Janiak, war für den Entwurf des Bundesrates; eine dritte Gruppe wollte beim Status quo bleiben. Teilweise überschnitten sich die Gruppen sogar. Am Ende jedenfalls beschloss Ihre Kommission mit 7 zu 6 Stimmen, beim Status quo zu bleiben.

Die Gründe für die Streichung waren die folgenden: Zwar ist die Zivilstandsneutralität im öffentlichen Recht erstrebenswert, so kann man es in der Tat störend finden, dass das Steuerrecht zum Beispiel Erben ungleich behandelt. Privatrechtlich aber sollte man die bestehenden Lebensformen nicht nivellieren, denn sonst schafft man sie ja ab. Anders gesagt: Wer heiraten will, der heiratet, wer nicht heiraten will, der heiratet nicht - jedenfalls nicht, solange dieses Parlament keinen Pacte civil de solidarité einführt -, und diesen Entscheid der Menschen sollte man respektieren. Es geht nicht an, Leute, die sich zum Beispiel bewusst für ein Konkubinat entscheiden, ungefragt ins System der Ehe zu zwingen, sonst würden sie ja faktisch zwangsverheiratet; dies umso weniger, als die Menschen ja immer mehr Möglichkeiten der Gestaltungsfreiheit erhalten. Anders gesagt: Wer sich erbrechtlich absichern will, der kann heiraten oder im Konkubinat testieren. Wenn man das nicht will, sollte das respektiert werden. Wollte man dem Konkubinat hier diese Regel aufzwingen, dann müsste man auch bei Auflösung des Konkubinats durch Trennung eine solche Regel analog der Scheidung einführen, und das hat ja auch noch niemand vorgeschlagen.

Man könnte nun einwenden, dass man hier Leute schützen muss, die eben nicht daran denken. Aber ich glaube, das Institut der Ehe ist dermassen bekannt, dass die Leute wissen, dass sie sich mit dem Institut der Ehe einen gewissen Schutz einhandeln und, wenn sie das nicht eingehen, dass sie dann auf eine Art von Schutz verzichten. Wenn sie das wissen, dann machen sich die Leute wahrscheinlich auch Gedanken, wie sie sonst zu diesem Schutz kommen könnten. In jedem Fall spräche dieser Schutzgedanke nicht für eine zwingende Regel, wie sie der Bundesrat vorschlägt, sondern maximal für eine dispositive Regel.

Zum Schluss war ein wichtiger Gedanke, der die Mehrheit dazu bewog, so zu stimmen, der Unfriede, der sonst gestiftet würde. Taucht nach dem Erbfall plötzlich eine Konkubine auf und will entgegen dem Willen des Erblassers und der Erben von Letzteren eine lebenslange Rente - deren Voraussetzungen und Höhe höchst vage definiert sind -, dann ist das das perfekte Rezept für ewigen Familienstreit.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und beim Status quo zu bleiben.