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Jositsch Daniel · Ständerat · 2019-09-12

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-09-12

Wortprotokoll

Ich bin in der etwas ungemütlichen Situation, dass ich eigentlich die Argumentation von Kollege Janiak nachvollziehen kann und in weiten Teilen auch teile. Trotzdem bin ich nicht bei der Minderheit, sondern unterstütze die Mehrheit, weil ich meine, dass diese Unterhaltsrente schlecht konzipiert ist und deshalb so nicht ins Gesetz aufgenommen werden sollte.

Dass es vielfältige Konkubinatsverhältnisse gibt, habe ich in meinem vorgängigen Votum bereits ausgeführt, und wir haben jetzt auch verschiedenste Beispiele gehört. Natürlich gibt es Situationen, in denen ein Konkubinatspartner benachteiligt wird und in eine Notsituation gerät, während die anderen Erben dann durchaus in guten oder ausreichenden finanziellen Verhältnissen leben. Ich vertrete auch nicht die Haltung, dass diese Konkubinatspartner sich selber darum kümmern und vorher schauen sollen, dass sie in einem Testament begünstigt werden. Aber die Regelung, die der Bundesrat vorschlägt, hat folgende Probleme:

Problem Nummer eins: Sie wissen als Erblasser nicht, dass unter Umständen ein solcher Unterhaltsanspruch nach dem Tod entsteht. Sie leben mit jemandem zusammen, haben sich, wie das häufig so ist, gar nicht so viel überlegt, sondern ziehen zusammen, leben in einer Partnerschaft. Interessant ist auch die Frage: Was ist eine Partnerschaft? Ich möchte jetzt nicht auf Details eingehen. Mir ist aber jetzt gerade aus dem familiären Umfeld die Situation bekannt, wo zwei hochbetagte, alleinstehende Leute über 80 fanden, sie könnten jetzt noch zusammenleben, um sich eben zu ermöglichen, nicht in ein Heim gehen zu müssen. Ich möchte jetzt nicht auf weitere Details eingehen, aber ich glaube, dass ein wesentlicher Teil dessen, was wir uns unter einer Lebensgemeinschaft vorstellen, dann dort nicht mehr stattfindet. Da stellt sich die Frage: Was ist beispielsweise eine solche Alters-WG jetzt genau? Wo liegt hier das Problem? Wie gesagt wissen sie gar nicht, dass nach dem Tod des einen dann der ehemalige Konkubinatspartner plötzlich kommen und sagen könnte: Ich möchte jetzt meinen Unterhaltsanspruch geltend machen! Das Problem ist, dass diese Forderung gegen den Willen des Erblassers erhoben werden kann. Wenn Sie das als Erblasser verhindern wollen, müssen Sie ausziehen. Da können Sie nichts anderes machen, als zu sagen: Hör zu! Ich finde dich eine nette Person, ich bin gerne mit dir zusammen, aber du sollst einen Stock tiefer wohnen, damit meine Erben dann nicht unter Umständen in die Lage kommen, dir eine Unterhaltsrente bezahlen zu müssen.

Problem Nummer zwei: Sie können es nicht wegbedingen. Sie können z. B. nicht sagen, wenn der Erblasser das nicht wolle, könne er in einem Testament schreiben, dass er einen Rentenanspruch für seinen Konkubinatspartner ausschliesse. Das geht nicht, dafür gibt es keine Möglichkeit. Wenn ich das richtig verstehe, dann geht das noch nicht einmal mit einem Erbvertrag. Selbst wenn der Rentenberechtigte einverstanden wäre, ginge das nicht. Der Anspruch könnte nicht ausgeschlossen werden.

Problem Nummer drei: Wenn es ein Zwangsvermächtnis wäre, bei dem ein gewisser Betrag des Erbes einem notleidenden ehemaligen Konkubinatspartner zur Verfügung gestellt werden müsste, dann könnte man vielleicht noch damit leben. Aber es wird gegenüber den Erben unter Umständen ein Rentenanspruch über Jahrzehnte festgelegt, und das immerhin bis zu einem Viertel des Erbes! Sie können sich vorstellen, Herr Bischof hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es Leute gibt, die in Konkubinaten leben und daneben eine Familie haben, die noch nicht einmal etwas davon weiss. Dann kommt plötzlich jemand, der gegenüber diesen Erben den Anspruch auf eine Rente erhebt, die jahrzehntelang bezahlt werden muss.

Herr Rieder hat es zu Recht gesagt: Wir Anwälte freuen uns über solche Regelungen; das bringt Arbeit, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Die Frage ist einfach, ob wir als Gesetzgeber damit wirklich eine Lösung erarbeiten, mit der wir der Bevölkerung dieses Landes dienen. Die Situation der Konkubinatspartner - und da bin ich im Herzen absolut bei Herrn Janiak - ist in dieser Vorlage noch nicht so geregelt, wie ich es mir eigentlich wünsche; das habe ich beim Eintreten bereits gesagt. Aber diese Regelung ist ein Schritt in die falsche Richtung. So können wir es nach meinem Dafürhalten technisch nicht lösen.