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Dittli Josef · Ständerat · 2019-09-12

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-12

Wortprotokoll

Die heutigen Modelle zur Festsetzung der Medikamentenpreise durch das BAG halten nicht mit der laufenden Entwicklung im Medikamentenbereich mit. So gibt es heute neue, innovative Medikamente mit zunehmender Preishöhe, längere Therapiedauern sowie Kombinationen und Sequenzen von Arzneimitteltherapien in Verbindung mit hoher Häufigkeit der Krankheit und somit hoher Medikamentenanwendung. Die heutige Preisregulierung stösst mit diesen neuen Entwicklungen an ihre Grenzen.

Aktuell sind der Auslandpreisvergleich und der therapeutische Quervergleich die massgeblichen Elemente bei der Preisfestsetzung der Arzneimittel durch das BAG. Die heutigen Entwicklungen zeigen jedoch, dass insbesondere dem Aspekt der Häufigkeit einer Krankheit in der Bevölkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt und den damit einhergehenden Kostenfolgen zu wenig Beachtung geschenkt wird. Gleichzeitig gibt es zwar die regelmässigen Preisüberprüfungen durch das BAG. Aber da können die Gesamtkostenfolgen von Medikamenten auf das Gesundheitssystem nicht mit einbezogen werden, weil dafür eine gesetzliche Grundlage fehlt.

Bei einer medikamentösen Behandlung für schweizweit mehr als 100[NB]000 Patienten liegen heute die Tagestherapiekosten bei den meisten Medikamenten unter einem Franken und [PAGE 694] sind so finanzierbar. Bei der Neuzulassung innovativer Medikamente lesen wir heute von extrem hohen Preisforderungen. Findet dann zusätzlich eine Behandlungsausweitung statt, fehlt ein Mechanismus zur Eindämmung der Kostenfolgen auf das gesamte Gesundheitssystem. Es ist deshalb von Bedeutung, dass die Häufigkeit des Vorkommens der Krankheit und die Mengenausweitung für die Festlegung der Preishöhe mitberücksichtigt werden. Es gilt, hier eine Auslegeordnung vorzunehmen und die Rechtsgrundlagen für das Zulassungs- und Preissystem bei Medikamenten im Bereich der Spezialitätenliste anzupassen. Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf, schlägt uns vor, diese Motion anzunehmen, und will das mit dem zweiten Massnahmenpaket angehen.

Ich danke dem Bundesrat für diese Bestrebungen, und ich empfehle Ihnen, diese Motion anzunehmen.