Speck Christian · Nationalrat · 2002-09-23
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-23
Wortprotokoll
Die Fraktion der SVP beantragt, Artikel 7bis des Energiegesetzes abzulehnen, der Minderheit der Kommission zuzustimmen. Es waren drei Gedanken, die bei unseren Überlegungen im Vordergrund standen:
1. Die Respektierung des Volkswillens;
2. keine neuen Steuern auf Energie zum Nachteil unseres Standortes;
3. die bisherigen Fördermassnahmen für erneuerbare Energien.
Erstens, zum Volkswillen: Es zeugt von einem merkwürdigen Demokratieverständnis, nach klaren Volksentscheiden an der Urne in den letzten zwei Jahren, unter Missachtung der Mehrheiten die abgelehnten Energiesteuern im Kernenergiegesetz erneut aufzunehmen - dies auch mit der Hoffnung im Hinterkopf, dass sich das Volk, wenn das Referendum nicht ergriffen wird, gar nicht dazu äussern kann. Beide Anträge - derjenige für einen Artikel 7bis und für einen Artikel 28bis im Energiegesetz - haben, obschon mit unterschiedlichem Inhalt, das gleiche Ziel, nämlich neue Steuern zu erheben. Beide haben keine Lenkungswirkung. Sie sind alter Wein in neuen Schläuchen. Das Volk hat am 24. September 2000 alle drei Energievorlagen - Grundnorm, Solar-Initiative und Förderabgabe - abgelehnt. Im Dezember 2001 wurde die Volksinitiative "für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern" mit 77,5 Prozent der Stimmen abgelehnt. Der Bundesrat hat dem Volkswillen entsprochen und die vorgesehene ökologische Steuerreform fallen gelassen respektive zurückgestellt. Das gleiche Thema so kurz darauf in einem Gesetz mit völlig anderer Zielsetzung wieder aufzunehmen widerspricht ganz klar dem Volkswillen. Das Ziel des Kernenergiegesetzes ist die Regelung der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Es besteht absolut kein sachlicher Zusammenhang mit der Förderung erneuerbarer Energien.
Zweitens, keine neuen Steuern. Die Förderung gemäss Artikel 7bis mit der Einspeiseregelung beträgt rund 150 Millionen Franken pro Jahr; Artikel 28bis bedeutet ein Plus von 70 Millionen Franken pro Jahr für die angebliche Lenkungsabgabe auf Kernenergie. Das sind 220 Millionen Franken neue Abgaben für Konsumenten und Wirtschaft, dies in einem Umfeld, in dem alles getan werden müsste, um die Wirtschaft anzukurbeln.
Es nützt nichts, wenn punktuell durch staatliche Fördermassnahmen einige Arbeitsplätze geschaffen, der Wirtschaft aber neue Lasten aufgebürdet werden, also gesamthaft Arbeitsplätze verloren gehen.
Drittens, es ist festzuhalten, dass die bisherigen Fördermassnahmen für erneuerbare Energien vom Bund bereits heute massiv gefördert werden. Nach Artikel 7 Absatz 3 des Energiegesetzes sind Unternehmen der öffentlichen Energieversorgung verpflichtet, Elektrizität aus erneuerbaren Energien zu einem festen Preis abzunehmen. Zurzeit werden für Kleinkraftwerke, Wasserkraft, Biogas, Holzfeuerungen und Windenergie rund 13 Millionen Franken pro Jahr bezogen. Im Programm "Energie Schweiz" stehen für freiwillige Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Förderung erneuerbarer Energien rund 55 Millionen Franken bereit. In der Forschung wird von den 180 Millionen Franken pro Jahr für die Energie rund ein Drittel für die erneuerbaren Energien aufgewendet. Dazu kommen die Fördermassnahmen der Kantone.
Gefördert wird die erneuerbare Energie aber auch von der Strombranche selbst. Jeder Konsument kann einen persönlichen Beitrag leisten, indem er für den angebotenen Strom aus erneuerbaren Energien einen Mehrpreis zu zahlen bereit ist. Diese Förderung mit wirtschaftlichen Anreizen ist meiner Meinung nach der richtige Weg.
Stimmen Sie der Minderheit Steiner zu. Im Ständerat hatten ähnliche Vorstösse wie jener der Mehrheit keine Chance.