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preparatory:AB 25056

Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-23

Wortprotokoll

Im Energiegesetz wird erneuerbare Energie bereits durch die Abnahmepflicht der Netzbetreiber zu erhöhten Preisen gefördert. Im EMG wäre festgelegt gewesen, dass diese Mehrkosten abgewälzt würden. Nun erfolgt diese Rücknahme weiterhin nach Artikel 7 des Energiegesetzes. Dies löst zurzeit Kosten von rund 15 Millionen Franken aus. Die Kommissionsmehrheit will diese Abnahmepflicht nun massiv ausdehnen. So soll Elektrizität von Anlagen bis zu 5 Megawatt Leistung übernommen werden, mit Ausnahme der Wasserkraft, bei der die bisherige Grenze bleiben soll. Die Energie soll neu aber zu Gestehungskosten der jeweiligen Technologie vergütet werden. Dies gilt für zwanzig Jahre.

In der Praxis bedeutet dies, dass faktisch jede Anlage gebaut werden kann, unabhängig von ihrer Wirtschaftlichkeit. Der Investor hat keinerlei Marktrisiko, da die Entschädigung für zwanzig Jahre geregelt ist. Wir würden damit einfach jede Möglichkeit, Strom zu erzeugen, subventionieren, fast unabhängig davon, was es kostet. Dies ist eine gigantische und erst noch langlebige Subventionsmaschine; dieser Antrag ist ein Rückfall ins tiefste Subventionsmittelalter. Nach diesem Artikel sollen diese massiven Kosten ohne Begrenzung auf die Netzkosten abgewälzt werden. Allerdings ist jetzt diese Belastungsmethode gar nicht mehr realisierbar, weil dazu ohne EMG jegliche Grundlage fehlt. Auch Artikel 81bis des Kernenergiegesetzes eignet sich - so, wie er formuliert ist - überhaupt nicht für diese Umsetzungsmaschine.

Herr Steiner hat die Zahlen schon erwähnt. Das Bundesamt für Energie hat das Potenzial dieser Energieerzeugung geschätzt und über zwanzig Jahre aufgeteilt; dabei kommt man auf 180 Millionen Franken jährlich. Hinzu kommen die schon erwähnten 15 Millionen sowie die 80 Millionen, mit welchen die erneuerbaren Energien bereits heute gefördert werden. Mit diesem Artikel kommen also gegen 300 Millionen Franken zusammen; mit der Abgabe nach Artikel 28bis des Energiegesetzes sind es schon fast 400 Millionen Franken. Das ist zehnmal mehr, als im EMG vorgesehen war. Damit wird die Stromproduktion ab Kraftwerk in unserem Land um rund 15 Prozent verteuert. Das ist kein Wettbewerbsvorteil.

Können wir uns das leisten? Die Formulierung dieses Artikels entspricht bekanntlich teilweise der deutschen Gesetzgebung. Ob diese immer so nachahmenswert ist, lasse ich offen. Andererseits hat unsere Verwaltung dieses Potenzial auch in Relation zur Kernenergieproduktion gestellt, und man kann mit all diesen vielen Milliarden Franken, die da zusammenkommen, etwa einen Sechstel der heutigen Kernkraftproduktion ersetzen. So wird "Goldstrom" produziert, wenn auch in kleinen Mengen. Dem Kompromiss im EMG hatten in bemerkenswerter Weise dieselben Kreise zugestimmt, welche nun diesen Artikel eingebracht haben. So wird hier halt Wort gehalten - gegenüber dem Stimmvolk, wohlverstanden.

Dieser Artikel hat faktisch eine nach oben offene Kostenskala. Die Subventionsquelle soll zudem zeitlich unbegrenzt bestehen. Mir kommt das Ganze wie ein Fass ohne Boden vor, mit dessen Leck man auch noch Strom machen möchte. Für jährlich Hunderte von Millionen Franken sollen Anlagen gebaut werden, welche leider nie wirtschaftlich sein werden und welche nie eine entscheidende Auswirkung auf die Stromproduktion haben werden. Damit verteuern wir die Elektrizität in unserem Land um fast einen Rappen - Herr Steiner hat es gesagt -, ohne unsere energiewirtschaftlichen Fragen damit gelöst zu haben. So verteuern wir Strom, nicht mit der Marktöffnung!

Angesichts dieser Fakten - Subventionen, massive Stromverteuerung und fraglicher Nutzen - lehnt die Mehrheit der FDP-Fraktion diesen Antrag ab und unterstützt die Minderheit Steiner.