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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2002-09-23

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-23

Wortprotokoll

Mit den Artikeln 7bis und 28bis Energiegesetz hat Ihnen die Kommissionsmehrheit ein Kuckucksei ins Nest gelegt. Es besteht die dringende Gefahr, dass das Gesetz zur Volksabstimmung kommt und scheitert, wenn Sie diese Eier fertig ausbrüten und die Vögelchen zum Schlüpfen bringen. Warum?

Mit Artikel 28bis, auf den wir noch zu sprechen kommen, soll eine Förderabgabe eingeführt und der im September 2000 klar zum Ausdruck gebrachte Volkswille krass missachtet werden. Mit Artikel 7bis Energiegesetz soll in absolut überspitzter Form eine Einspeisungsverpflichtung eingeführt werden, wie sie gestern im Rahmen des EMG Schiffbruch erlitten hat. Aber auch in sich selbst ist die vorgeschlagene Gesetzesregelung widersprüchlich und von den wirtschaftlichen Konsequenzen her gefährlich.

Die Einspeisepflicht, wie sie in Artikel 7bis, der uns vorliegt, stipuliert wird, soll nicht für alle erneuerbaren Energien gelten, sondern willkürlich nur für Biomasse, Geothermie, Holz, Trink- und Abwasserturbinierung, Wind- und Sonnenenergie. Diese aufgelisteten, willkürlich herausgegriffenen Energiequellen sollen privilegiert werden, und zwar nicht für kleine Anlagen, wie das noch im abgewiesenen EMG der Fall war, mit 1 Megawatt Leistung, sondern für Anlagen mit bis zu 5 Megawatt Leistung. Ausgenommen - das ist ja interessant - bleibt die saubere, erneuerbare Energie Wasserkraft.

Und während zwanzig Jahren sollen die Gestehungskosten der jeweiligen Technologie vergütet werden - unbesehen, ob die Technologie, die da gefördert werden soll, überhaupt eine realistische, nachweisbar zukunftsträchtige Technologie ist oder ob es sich um ein System "Daniel Düsentrieb" handelt, das nie zum Tragen kommen wird; ohne jede Kontrolle, ob die Produktion der jeweiligen erneuerbaren Energie effizient und wirtschaftlich ist; ohne frankenmässiges Limit nach oben. Und Hochrechnungen ergeben, dass mit Kostenfolgen von 180 Millionen Franken jährlich zu rechnen ist.

In der Kommission wurde so getan, als bezahlten diese 180 Millionen Franken die Netzbetreiber, die mit der Rücknahmepflicht belastet sind, und nicht wir, die Konsumenten. Das dürfte aber wohl ein Irrtum sein, denn die Netzbetreiber werden das abzuwälzen wissen. Der Sand, der den Konsumentinnen und Konsumenten hier in die Augen gestreut wird, dürfte diese also noch arg beissen. Über eine Dauer von zwanzig Jahren müssen Konsumentinnen und Konsumenten mit einer erheblichen Verteuerung rechnen, und dies ohne jede Gewähr, dass das Geld auch in effiziente, zukunftsträchtige Energien investiert wird.

Kaufen Sie bitte hier nicht die Katze im Sack, denn bereits heute bezahlen Sie mit Ihrer Stromrechnung, mit Ihren Steuern ganz erhebliche Beiträge an die erneuerbaren Energien. Wenn Sie diesem Artikel 7bis des Energiegesetzes zustimmen - und dann noch Artikel 28bis, auf den wir noch zu sprechen kommen -, gibt das folgende Zahlen: aufgrund von Artikel 7bis neu 180 Millionen Franken im Jahr; 0,3 Rappen Abgabe aufgrund von Artikel 28bis 70 Millionen Franken im Jahr; dann, bereits bestehend, Einspeisungsentschädigung gemäss Energiegesetz 15 Millionen Franken; Energie Schweiz 50 Millionen Franken; Forschungsbeiträge nach den Budgets des Bundes 65 Millionen Franken. Das ergibt zusammen nach Adam Riese rund 400 Millionen Franken für Forschungsbeiträge und Beiträge an erneuerbare Energien, die dann gesamthaft bezahlt würden. Umgesetzt auf den Stromkonsum ergibt dies rund 1 Rappen pro Kilowattstunde, den wir mehr bezahlen müssten. Nicht mit eingerechnet sind die 45 Millionen Franken, die aus dem Lothar-Fonds für erneuerbare Energien eingespiesen werden; nicht mitgerechnet sind die Beiträge, die von einzelnen Kantonen an die erneuerbare Energie geleistet werden. 1 Rappen pro Kilowattstunde zusätzlich ergibt bei Industrie und Gewerbe auf die Kosten umgerechnet nicht nur Mehrkosten von 4 Prozent wie bei der Energie: Je nach Energiebedarf eines Gewerbes oder einer Industrie ergibt das vielmehr zusätzliche Produktionskosten bis zu 10 Prozent. Das können wir nicht verantworten.

Erlauben Sie mir noch einen letzten Hinweis: Die Einspeiseverpflichtung, wie sie hier stipuliert wird, wäre auch nicht umsetzbar. Die Grundlagen für die Überwälzung der Vergütung auf die Kosten der Übertragungsnetze wären im EMG und in der Verordnung stipuliert gewesen. Das wurde gestern mehrheitlich abgelehnt, ist also auch technisch nicht umsetzbar.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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