Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-16
Wortprotokoll
Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Feller 19.3425, "Ausnahme vom Nachtfahrverbot für Geldtransporter über 3,5 Tonnen", vom 14. August dieses Jahres ausgeführt hat, ist ihm der Schutz der Bevölkerung vor Lärm ein wichtiges Anliegen. Dieser Schutz ist insbesondere auch nachts von Bedeutung.
Auf dem Markt sind gepanzerte Geldtransporter verfügbar, deren Gesamtgewicht weniger als 3,5 Tonnen beträgt. Diese Fahrzeuge fallen dann bekanntlich nicht unter das Sonntags- und Nachtfahrverbot. Somit kann die Sicherheit ohne weitere Ausnahmeregelung gewährleistet werden. Weiter bleibt der Geldtransport mit gepanzerten Geldtransportern über 3,5 Tonnen ausserhalb des Sonntags- und Nachtfahrverbots möglich. Der Bundesrat sieht somit auch in Anbetracht des kürzlich stattgefundenen Überfalls auf einen Geldtransporter keine Veranlassung, von seiner Haltung abzuweichen.