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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-16

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-16

Wortprotokoll

Ich habe die Fragen Bertschy und Fluri zusammengefasst und werde in diesem Sinne beide gleichzeitig beantworten.

Das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat im Sommer 2019 mehrere Metaboliten von Chlorothalonil neu als für Trinkwasser relevant eingestuft. Damit wurden sie dem Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser unterstellt. In den letzten Wochen wurde einer dieser Metaboliten in verschiedenen Kantonen untersucht und mit teilweise hohen Werten sowohl im Grundwasser wie im Trinkwasser gefunden, etwa in den Kantonen Zürich, Aargau oder im Berner Seeland. Falls der Höchstwert überschritten ist, müssen die betroffenen Wasserversorger innert eines Monats den Wert im abgegebenen Trinkwasser unter den Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter bringen, zum Beispiel, indem sie das verunreinigte Wasser mit nichtverunreinigtem Wasser aus einer anderen Grundwasserfassung oder aus einem Seewasserwerk zusammenmischen und so verdünnen oder indem sie die verunreinigte Fassung schliessen und eine andere, nichtverunreinigte Trinkwasserressource nutzen.

Wenn die Grenzwerte nicht kurzfristig, innert eines Monats, gesenkt werden können, müssen alternative Methoden geprüft werden. Für solche Fälle setzt das BLV den betroffenen Wasserversorgungen eine Frist von zwei Jahren. Heute ist noch nicht abschätzbar, welche Massnahmen notwendig sein werden und was diese Massnahmen kosten werden. Artikel 2 des Umweltschutzgesetzes definiert als allgemeinen Grundsatz das Verursacherprinzip. Ob Kosten überwälzt werden können, muss jedoch jeweils im konkreten Fall geprüft werden. Die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel, das Bundesamt für Landwirtschaft - ich habe es vorhin bereits erwähnt -, hat das Verfahren zum Rückzug der Genehmigung von Chlorothalonil eingeleitet.