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Schmid Martin · Ständerat · 2019-09-16

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-16

Wortprotokoll

Man sollte nicht immer über die Vergangenheit sprechen, aber ich - Frau Kollegin Fetz hat jetzt gerade den Ratssaal verlassen - als ehemaliger kantonaler Finanzdirektor und auch für die Steuern zuständiger Regierungsrat glaube, dass wir diese Argumente der Kantone nicht einfach tel quel vom Tisch wischen dürfen. Bei anderen Steuervorlagen nehmen wir es zumindest in der WAK sehr ernst, wenn uns die Kantone einen Hinweis geben. Denn wir wollen gerade auch Disharmonien zwischen Kantonen und Bund vermeiden.

Ich gebe es offen zu: Ich bin daran interessiert, Lösungen zu finden, um solche Diskriminierungen zu beseitigen. Ich lehne das Bundesratsmodell eigentlich im Grundsatz ab. Ich habe der Vorlage aber dann in der Gesamtabstimmung, nachdem sich die Mehrheit durchgesetzt hat, doch eventualiter zugestimmt. Ich bin aber überzeugt, dass wir hier keine richtige strategische Weichenstellung vornehmen. Wir basteln an einem Oldtimer herum. Wir haben - darauf wurde zu Recht von Kollege Germann und Kollege Caroni hingewiesen - ein Modell, mit dem man früher eigentlich steuerpolitisch die Benachteiligungen von Ehepaaren mit der Einführung von zusätzlichen Abzügen beseitigen wollte. Das hat man nicht ganz geschafft. Jetzt lassen wir all diese Abzüge und machen noch ein zusätzliches Wahlmodell. Das überzeugt mich nicht.

Gleichzeitig bin ich im Unterschied zu vielen Vorrednerinnen und Vorrednern auch kein Anhänger der Individualbesteuerung oder der Wahlmöglichkeit. Ich glaube, das wird uns nicht zum Ziel führen. Wir sollten uns einmal grundsätzlich überlegen, warum wir auf Bundesebene überhaupt dieses Problem bei der Besteuerung von Verheirateten haben. Wir müssen uns einmal die Grundfrage stellen, woher dieses Problem überhaupt rührt. Die Kantone haben das in der Zwischenzeit alle gelöst.

Wir haben - so ehrlich sollten wir hier drin einmal sein - ein Problem beim Tarif der direkten Bundessteuer. Das verhindert bisher jede sinnvolle Reform. Denn wir haben, wie Kollege Levrat es gesagt hat, wenn es so weitergeht, bald eine grosse Mehrheit, die keine Bundessteuern mehr bezahlt, und immer weniger Leute, die enorm viel bezahlen. Wenn wir an diesem Tarif etwas korrigieren, dann haben wir - das zeigen jetzt in der Detailberatung auch die Anträge der Kommissionsmehrheit - relativ hohe Einnahmenausfälle. Da stimmen wir alle überein. Das sehen wir dann. Das ist dann der Preis dieser Reform.

Wenn wir schon so viel Geld für eine Reform ausgeben, dann sollte diese aus meiner Sicht in diesem Bereich auch tariflich in die richtige Struktur gehen. Aus meiner Sicht sollte man mindestens ein Modell auch noch prüfen. Deshalb unterstütze ich den Minderheitsantrag Hefti und mache es auch noch komplizierter: Ich bin weder für die Individualbesteuerung noch für das Splitting; ich bin aber für eine Haushaltsbesteuerung. Ich begründe Ihnen, wieso:

Sie ist zivilstandsneutral. Der Unterschied, ob Sie als Konkubinatspaar oder als Ehepaar in einem Haushalt zusammenleben, ist doch hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht entscheidend. Es ist nicht entscheidend, ob Sie verheiratet sind, sondern ob Sie Ihren Lebensunterhalt aus gemeinsamen Quellen bestreiten. Es gibt heute viele Konkubinatspaare in der Schweiz, die beispielsweise eine gegenseitige Begünstigung im Bereich der beruflichen Vorsorge haben. Dort ist man also schon viel weiter, als wenn man eben nur zusammenlebt. Die Frage ist, ob der Gesetzgeber, der in anderen Rechtsbereichen solche Anknüpfungspunkte eingeführt hat, das nicht auch im Bereich der Besteuerung tun müsste.

Ich weiss, jetzt werden verschiedenste, auch valable Gegenargumente vorgebracht. Aber ich glaube, innerhalb dieser verschiedensten Varianten - Individualbesteuerung, Splitting - sollte man mindestens einmal noch diese Anknüpfung an den Haushalt, bei der auch eine gegenseitige Begünstigung der beruflichen Vorsorge vorhanden ist, prüfen.

Ich bitte Sie deshalb, ohne jetzt länger zu sprechen, der Minderheit Hefti zuzustimmen. Ich bin überzeugt, Herr Bundesrat Maurer wird eine Lösung finden, auch, indem er das nochmals mit den Kantonen anschaut.

Ich glaube, auch die EDV wird neue Möglichkeiten in der Veranlagung bieten; das möchte ich gar nicht bestreiten. Aber durch Einführung vieler neuer Abzüge wird es auch mit der EDV nicht lösbar sein, und auch mit der Einführung vieler neuer Wahlmodelle wird das Steuerrecht nicht einfacher.

Falls Sie die Minderheit Hefti und damit eine Rückweisung ablehnen, würde ich Ihnen empfehlen, bei sehr vielen Themen mit der Minderheit zu stimmen, aber in einem zentralen [PAGE 710] Punkt dann wieder mit der Mehrheit: nämlich wenn es darum geht, zwischen den Haushalten von Konkubinatspaaren und solchen von Verheirateten mit Kindern keine Ungleichbehandlung mehr zu machen, wie das der Bundesrat vorsah. Das wäre für mich der Kompromiss: dass man nicht wieder neue Ungleichbehandlungen schafft, wenn man auf die Vorlage eintritt.