Fluri Kurt · Nationalrat · 2019-09-16
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-16
Wortprotokoll
Mit Verfügung vom 25. September 2018 stellte die Bundeskanzlei fest, dass die Volksinitiative "für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungs-Initiative)" mit 116 139 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. Sie ist am 31. August 2018 vom Initiativkomitee eingereicht worden und hat die Form eines ausgearbeiteten Entwurfes.
Der Bundesrat unterbreitet dazu weder einen direkten Gegenentwurf noch einen indirekten Gegenvorschlag. Auch aus der Mitte der Staatspolitischen Kommission ist kein Antrag auf einen direkten Gegenentwurf oder auf einen indirekten Gegenvorschlag gestellt worden, ebenso wenig in der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates, welche sich an der Diskussion im Rahmen des Mitberichtverfahrens beteiligt hatte. Ihre SPK hat sich schliesslich mit 16 zu 8 Stimmen dazu entschlossen, dem Antrag des Bundesrates zu [PAGE 1561] folgen und die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Der SPK ist seitens der APK des Nationalrates mit 17 zu 8 Stimmen beantragt worden, sich der Empfehlung des Bundesrates anzuschliessen.
Die Initiative verlangt in einem Artikel 121b der Bundesverfassung, die Schweiz solle die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig regeln. Weder neue völkerrechtliche Verträge dürften abgeschlossen noch völkerrechtliche Verpflichtungen eingegangen werden, welche ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewährten. Die bestehenden völkerrechtlichen Verträge und andere völkerrechtliche Verpflichtungen dürften nicht im Widerspruch zu diesen genannten Voraussetzungen angepasst oder erweitert werden.
In Ziffer 12 von Artikel 197 der Bundesverfassung wird folgende Übergangsbestimmung vorgeschlagen: Die Schweiz habe auf dem Verhandlungsweg anzustreben, das Abkommen vom 21. Juni 1999, das sogenannte Freizügigkeitsabkommen, innerhalb von 12 Monaten nach Annahme des obenerwähnten Artikels durch Volk und Stände ausser Kraft zu setzen. Sofern dies nicht gelinge, wird verlangt, dass der Bundesrat das Personenfreizügigkeitsabkommen innert weiteren 30 Tagen zu kündigen habe.
Wir haben uns an zwei Sitzungen mit dieser Initiative auseinandergesetzt und liessen uns vom Initiativkomitee über die Begründung informieren. An der zweiten Sitzung hörten wir uns die Konferenz der Kantonsregierungen an, den Schweizerischen Gewerkschaftsbund, Economiesuisse, den Schweizerischen Arbeitgeberverband und den Schweizerischen Gewerbeverband. Für den Bundesrat konnten sich Frau Bundesrätin Keller-Sutter, die Vertreterinnen des SEM sowie der Vertreter des Seco äussern.
Die Vertreterin und der Vertreter des Initiativkomitees begründeten die Initiative zusammengefasst wie folgt: Seit der Abstimmung von 2014 über die Masseneinwanderungs-Initiative würden die Initianten und natürlich die SVP eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung verlangen. Zu diesem Zweck müsse das Freizügigkeitsabkommen neu verhandelt werden. Sie gingen davon aus, dass bei einer Annahme der Begrenzungs-Initiative die EU durchaus ein Interesse an Verhandlungen hätte, würden die Vorteile der sechs übrigen Verträge der Bilateralen I doch massgeblich aufseiten der EU liegen.
Sollte die EU nicht Hand bieten für die verlangte eigenständige Steuerung der Zuwanderung, wäre eine Kündigung der übrigen Verträge im Rahmen der Bilateralen I in Kauf zu nehmen. Die langfristige schädliche Wirkung einer unbeschränkten Zuwanderung sei nämlich grösser als der Schaden aus dem Verlust der Bilateralen I. Selbstverständlich aber würde das Komitee es vorziehen, wenn allein das Freizügigkeitsabkommen neu verhandelt werden könnte.
Im Übrigen sei es falsch, zu behaupten, bei einer Annahme der Initiative würde ein Problem bei der Rekrutierung von Fachkräften entstehen. Es gehe ja lediglich darum, selbst bestimmen zu können, wer zu uns komme und welchen Lohn diese Leute erhalten sollen. Wie vor dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens werde auch nach Annahme dieser Initiative bei Bedarf immer die Möglichkeit bestehen, ausländisches Personal zu rekrutieren.
Die Personenfreizügigkeit löse aufgrund der Lohnunterschiede einen Sog in Richtung eines höheren Lohnniveaus aus. Dies führe für die Volkswirtschaft mit einem höheren Wohlstand und einem höheren Lohnniveau, also für diejenige der Schweiz, zwangsläufig immer zu einer Nivellierung. Die stete Nettozuwanderung, welche seit Einführung des Freizügigkeitsabkommens inzwischen 1,1 Millionen Personen betrage, stellt aus Sicht der Initianten für unser Land eine enorme Belastung dar. Der Ausländeranteil liege mit 25 Prozent weitaus höher als in allen umliegenden Ländern. Zwar sei die Nettoeinwanderung tatsächlich etwas zurückgegangen; lasse die Wirtschaftsleistung in den umliegenden Ländern jedoch wieder nach, könne sich die Lage sofort wieder gegenteilig entwickeln. Allein aufgrund des Freizügigkeitsabkommens seien rund 750[NB]000 Personen aus der EU zugewandert. Diese Zahl entspreche im Zeitraum von 2007 bis 2017 einer jährlichen Zunahme um die Einwohnerzahl der Stadt Biel. Vor der Einführung des Freizügigkeitsabkommens sei der Durchschnitt in den Jahren 1991 bis 2001 bei rund 26 400 gelegen. Danach, zwischen 2002 und 2016, sei dieser Saldo auf durchschnittlich 65 600 Personen jährlich gestiegen.
All dies führe zu einer schweren Belastung unserer Infrastruktur, d. h. der Raumbedürfnisse, der Wohnungssituation, der ärztlichen Infrastruktur und der Bildungseinrichtungen. Diese Zuwanderung habe auch Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur, auf den Energiebereich, auf den Immobilienmarkt, auf den Arbeitsmarkt und speziell auch auf die Löhne und die Sozialwerke. Konkret sei dieser Druck auch spürbar in Form eines hohen Anteils ausländischer Schülerinnen und Schüler sowie in Form von Auswirkungen auf die Kriminalität.
Aus all diesen Gründen sei die Initiative zur Annahme zu empfehlen.
Sämtliche angehörte Organisationen der Kantone, der Wirtschaft - sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmerseite - und die Vertretung des Seco und des SEM waren demgegenüber der Meinung, die Initiative müsse abgelehnt werden. Alle betonten die Notwendigkeit für die Schweiz mit ihrer Lage inmitten Europas, gute und geregelte Beziehungen zur EU zu unterhalten. Mit den sieben bilateralen Verträgen des ersten Pakets sei dies, zum Vorteil unseres Landes, der Fall.
Ferner wurde darauf aufmerksam gemacht, dass auch vor dem Freizügigkeitsabkommen, als die Zuwanderung über Kontingente gesteuert wurde, sich diese stets der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt angepasst hätte. Eine politische Begrenzung der Zuwanderung habe es auch damals nicht gegeben.
Seitens des Gewerkschaftsvertreters ist speziell darauf hingewiesen worden, dass durch die Abschaffung des Saisonnierstatuts mit Einführung der Personenfreizügigkeit eine Verbesserung der Aufenthaltsrechte und der sozialen Absicherung der ausländischen Arbeitnehmenden realisiert werden konnte. Die Vertreter der Wirtschaftsverbände betonten ihrerseits, dass sie prioritär die Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials unter Einhaltung des im Inland geltenden Arbeitslosenvorrangs bzw. der Stellenmeldepflicht unterstützten. Nachdem dieses Potenzial aber die Nachfrage der Wirtschaft nach Arbeitskräften nicht zu erfüllen vermöge, komme der Personenfreizügigkeit eine zentrale Rolle zu, weil die Arbeitgeber damit rasch, flexibel und mit verhältnismässigem administrativem Aufwand die fehlenden Arbeitskräfte im EU-/Efta-Raum rekrutieren könnten. Die Entwicklung der in den letzten Jahren stark rückläufigen Nettozuwanderung zeige, dass sich die Arbeitgeber dabei stark an der wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz orientierten.
Der fünfzehnte Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen vom 1. Juli 2019 bestätige dies. Das Seco kommt in diesem Bericht unter anderem zum Schluss, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass sich die Zunahme der Zuwanderung seit Einführung des Freizügigkeitsabkommens signifikant auf die Lohnentwicklung der ansässigen Bevölkerung ausgewirkt habe oder, anders ausgedrückt, dass von der Zuwanderung der letzten Jahre kein signifikanter Lohndruck auf die ansässige Bevölkerung ausgegangen sei. Sowohl positive als auch negative Lohnunterschiede zwischen Zugewanderten und Ansässigen liessen sich mehrheitlich durch Unterschiede in der Zusammensetzung hinsichtlich Alter, beruflicher Stellung, Anzahl Jahre im Betrieb, Branchentätigkeit, Beruf oder Arbeitsregion erklären.
Zusammenfassend äusserten sich sämtliche Vertretungen der Wirtschaftsverbände, der Gewerkschaften und der Kantone also negativ zu dieser Initiative. Insbesondere zitierte auch die Vertretung des Seco zwei Studien aus dem Jahr 2015, wonach ohne Bilaterale I ein tieferes Bruttoinlandprodukt pro Kopf zu verzeichnen gewesen wäre. In den siebzehn Jahren Personenfreizügigkeit sei das BIP real um 36 Prozent gestiegen, das BIP pro Kopf um 16 Prozent, die Erwerbstätigkeit um 24 Prozent und die Löhne um 12 Prozent.
Schliesslich sei noch ein letztes Argument seitens der ablehnenden Organisationen erwähnt: Auch an die rund 500[NB]000 Schweizerinnen und Schweizer, die von der Personenfreizügigkeit im Ausland profitieren würden, sei zu denken. [PAGE 1562]
Nach eingehender Diskussion der erfolgten Anhörungen kam Ihre SPK zum Schluss, und zwar mit 16 zu 8 Stimmen, dass der Antrag des Bundesrates auf eine ablehnende Empfehlung zu unterstützen sei. Wir bitten Sie, sich diesem Antrag der Kommission anzuschliessen.