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Fischer Ulrich · Nationalrat · 2002-09-23

Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-23

Wortprotokoll

Gegenüber der Eintretensdebatte ist in der Argumentation von Herrn Rechsteiner eigentlich nur das Argument bezüglich der deutschen Regierung neu, die gestern bestätigt worden ist. Ich verzichte deshalb darauf, noch einmal auf alle Argumente einzutreten.

Zu Artikel 104 Absatz 1: Der Minderheitsantrag Wyss stellt einen weiteren Versuch dar, den Inhalt der Ausstiegs-Initiative - wenn auch mit einer anderen Ausstiegsfrist - in das Gesetz einzubauen. Die Kommission beantragt Ihnen Ablehnung dieses Minderheitsantrages.

Zu Artikel 104 Absatz 1bis: Mit diesem Antrag will die Minderheit Sommaruga erreichen, dass ein Kernkraftwerk nur dann länger als 40 Jahre betrieben werden darf, wenn die Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager vorliegt oder wenn der Vertrag über die Einlagerung in ein betriebsbereites ausländisches Lager abgeschlossen ist. Dieser Antrag führt zu einer Befristung des Betriebes, was Bundesrat, Ständerat und die Kommissionsmehrheit ablehnen. Die Voraussetzungen für den Betrieb eines Kernkraftwerkes hinsichtlich Entsorgung sind in Artikel 104 Absatz 2 mit einer Präzisierung des Ständerates definiert worden. Die Mehrheit empfiehlt Ihnen, diese Bestimmung zu übernehmen und auf den Antrag der Minderheit zu Absatz 1bis zu verzichten.

Zu Artikel 104 Absatz 2bis: Diese "Wellenberg-Bestimmung" wäre nur nötig, wenn auf die kantonalen Hoheitsrechte hinsichtlich Gewässernutzung und Untergrund verzichtet würde, was Sie anders entschieden haben. Deshalb wurde der Minderheitsantrag Steiner zu Recht zurückgezogen.

Zu Artikel 104 Absatz 2ter: Hier hat die Kommission eine Bestimmung eingefügt, die sicherstellen soll, dass die Arbeiten zur Sicherstellung der Entsorgung zügig vorangetrieben werden, auch wenn kein unmittelbarer Termindruck herrscht. Hier ist kein Minderheitsantrag eingereicht worden.

Nun noch zu Artikel 104 Absatz 4: Hier herrschte während der Beratungen in der Sommersession zunächst die Meinung vor, mit der Ablehnung des Wiederaufarbeitungsverbotes sei auch dieser Artikel 104 Absatz 4 erledigt. Ich habe mich eines Besseren belehren lassen; ich bin gelegentlich noch lernfähig und meine, über die Frage des Moratoriums sei trotzdem noch abzustimmen.

Diese Bestimmung gemäss Ständerat und Minderheit I wäre nötig, wenn der Rat die Wiederaufarbeitungsfrage im Sinne des Ständerates entscheiden möchte. Die Mehrheit hält aber an der Streichung des Wiederaufarbeitungsverbotes fest und will auch nicht auf die Moratoriumslösung des Ständerates einschwenken. Sollten Sie sich dennoch für ein Moratorium im Sinne des Ständerates entscheiden, empfiehlt sich die modifizierte Version gemäss Minderheit II. Die Minderheit III ist mit der Abstimmung über Artikel 9 erledigt.