Hegglin Peter · Ständerat · 2019-09-16
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2019-09-16
Wortprotokoll
Ich wollte natürlich auch nicht auf den Kommissionspräsidenten replizieren, ich wurde vorhin einfach übersehen. Das erlaubt mir jetzt aber doch, etwas auf Kollege Rechsteiner zu replizieren. Wenn er von "schnell aufräumen" spricht, glaube ich, dass man das wirklich nicht sagen kann. Wenn man an die Geschichte dieser Diskussion über die Heiratsstrafe denkt, dann erinnert mich das eher an eine unendliche Geschichte, an den Roman von Michael Ende. Das ist auch ein Werk über eine endlose Geschichte. Und wenn man in Wikipedia nachliest, sieht man, dass es ein Werk ist, bei dem am Schluss nichts übrig bleibt.
Gewisse Parallelen sind hier unübersehbar. Denn wenn wir das Geschäft heute an den Bundesrat zurückweisen, wird die Geschichte erst recht unendlich. Der Bundesrat wird weitere Kapitel zu den vielen Kapiteln, die schon geschrieben worden sind, anfügen. Bis der Bundesrat mit seinem Bericht kommen wird, wird es wahrscheinlich über zwei Jahre dauern. Wahrscheinlich müsste Bundespräsident Ueli Maurer noch etwa zehn Jahre im Amt bleiben, bis wir dann hier konkrete Lösungen hätten. Er ist zwar fit, aber ich wage zu bezweifeln, dass er diese lange Zeit noch aushalten würde. (Heiterkeit) Ich denke, es sind jetzt eher Nägel mit Köpfen zu machen, als die Frage auf die lange Bank zu schieben.
Wenn vorhin die Leistung der Kantone eher ins Lächerliche gezogen wurde, dann muss ich doch dagegenhalten. Die Kantone haben ihre Aufgabe gemacht, sie besteuern zivilstandsneutral und nicht verfassungswidrig. Es besteht auf Kantonsebene auch keine Behinderung von Erwerbstätigkeit. Die Kantone haben hier also ihre Leistung erbracht. Wer hat versagt? Die Bundespolitik hat versagt, und zwar schon länger als seit 1984, denn diese Verfassungswidrigkeit hat schon vorher begonnen, nämlich mit der Abschaffung des Konkubinatsverbots. Danach hat die Lösungssuche in den Kantonen schrittweise begonnen. Auf Ebene des Bundes brauchte es zwanzig Jahre, bis ein erster Versuch unternommen wurde, diese Verfassungswidrigkeit abzuschaffen.
Das Parlament hat damals einem Splittingverfahren zugestimmt, wonach wie in den Kantonen der Divisor 1,9 eingesetzt werden sollte. Die Vorlage ist dann nicht wegen der Splittingfrage beim Volk gescheitert, sondern wegen des übermässigen Abzugs bei der Wohneigentumsbesteuerung - das war der Grund! Der Bundesrat hat dann erste Massnahmen vorgelegt und eine Konsultation dazu durchgeführt. Damals war eine relative Mehrheit für ein Splittingverfahren; die Kantone waren, bis auf zwei Gegenstimmen, dafür. Doch der Bundesrat sprach von einer "Pattsituation", worauf er dann keinen Systementscheid gefällt hat.
Die Volksinitiative der CVP wollte auch den Systementscheid. Sie ist aber bekanntlich ebenfalls vor dem Volk gescheitert, doch auch nicht primär wegen des Systementscheids, sondern wegen anderer Elemente. Insofern hätte ich schon vom Bundesrat erwartet, dass er uns mit der Zusatzbotschaft jetzt einen Systementscheid unterbreitet hätte, was er nicht gemacht hat.
Ich attestiere aufgrund der Mehrheitsverhältnisse, dass nun dieser vorliegende Entwurf des Bundesrates zwar nicht über alle Zweifel erhaben ist, aber doch einen gangbaren Weg darstellt. Ich empfehle Ihnen daher, diesen Weg nun zu gehen und darauf zu verzichten, den Bundesrat nochmals zu beauftragen, weitere Studien zu betreiben und Kapitel zu verfassen. Vielmehr sollten wir wie Goethe vorgehen: "Willst du immer weiter schweifen? Sieh, das Gute liegt so nah."
Ich empfehle Ihnen, die Vorlage gemäss dem Entwurf des Bundesrates und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu beraten. [PAGE 712]