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Leutenegger Hajo · Nationalrat · 2002-09-23

Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-23

Wortprotokoll

Sie haben bei Artikel 9 der Wiederaufarbeitung zugestimmt. Es ergibt sich nun grundsätzlich die Frage, ob dazu noch ein Moratorium anzusetzen ist, wie dies der Ständerat beschlossen hat.

Grundsätzlich beantragt Ihnen hier die Minderheit II, der Mehrheit zuzustimmen. Sollte aber ein Moratorium beschlossen werden, empfiehlt sie Ihnen eine Modifikation gegenüber der Lösung des Ständerates, nämlich das, was Herr Rechsteiner Rudolf gerade kritisiert hat, d. h., den Beginn der Moratoriumsfrist nicht fix festzulegen. Vielmehr sollen die vertraglichen Pflichten wahrgenommen werden können, wie dies auch der Bundesrat vorsah. Auch der Bundesrat sah in seiner Fassung der Übergangsbestimmungen eine Möglichkeit der Wiederaufarbeitung mit den abgeschlossenen Verträgen vor, und genau dem schliessen wir uns an. Damit verhindern wir unnötige Erschwerungen im Betrieb und zusätzliche Kosten. Immerhin handelt es sich hier um internationale Verträge, welche vor Ende 2000 abgeschlossen worden sind. Man kann die Spielregeln nicht einfach nachträglich abändern.

Ich bitte Sie deshalb, hier der Mehrheit zu folgen, aber den Antrag der Minderheit II jenem der Minderheit I vorzuziehen. Herr Lustenberger hat diesen zugunsten des Antrages der Minderheit II zurückgezogen. Die FDP-Fraktion unterstützt diesen Antrag der Minderheit II.

Nun darf ich mich im Namen der FDP-Fraktion auch noch zu Absatz 1 und Absatz 1bis äussern. Die Fraktion widersetzt sich dem Befristungsantrag der Minderheit Wyss, welche letztlich die Ausstiegs-Initiativen wieder in das Gesetz hineinbringen will. Wir haben uns zu diesem Thema schon mehrfach geäussert: Die Betriebsdauer von Kernkraftwerken muss zuerst durch die Behörden aufgrund von Sicherheitskriterien, und dann von den Betreibern nach wirtschaftlichen Überlegungen beurteilt werden.

Wer die Option Kernenergie grundsätzlich offen halten will, wie dies auch der Bundesrat und der Ständerat wollen, muss diesen Antrag ablehnen. Auch die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen das.

Zum Absatz 1bis gilt grundsätzlich dasselbe wie eben gesagt: Man will auch hier letztlich wieder die Initiative einbauen. Frau Sommaruga hat die Fristen ja sehr schön genannt, und das hat natürlich einen direkten Zusammenhang. Man trägt dem möglichen Entsorgungsfahrplan gar nicht Rechnung: Tiefenlager werden erst benötigt, wenn die Zwischenlagerphase vorbei ist, und dies wird erst viel später sein. Wir haben auch in Nordeuropa gesehen, wie viel Zeit dies braucht.

Wir bitten Sie, die Anträge der Minderheit Wyss und der Minderheit Sommaruga abzulehnen.