Stamm Luzi · Nationalrat · 2019-09-16
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-16
Wortprotokoll
Ich staune - erster Punkt -, wie viele Leute sich etwas anderes unter der Personenfreizügigkeit vorstellen, als sie wirklich ist. Was bedeutet sie? Personenfreizügigkeit ist ein Rechtsanspruch für alle Einwohner der EU-Mitgliedstaaten, in die Schweiz zu kommen. Sie können zum Beispiel mit mir persönlich - ich habe ein ganz kleines Anwaltsbüro - einen handschriftlichen Vertrag abschliessen, einen normalen Arbeitsvertrag, in dem sie schreiben, ich arbeite soundso viel beim Stamm. Dann wählen sie am besten noch eine Lohnsumme, mit der sie gerade die maximale Arbeitslosenentschädigung bekommen. Dann unterschreiben sie, und in der Sekunde, in der sie unterschreiben, erhalten sie den Rechtsanspruch, ihre Eltern, ihre Kinder und die älteren Kinder des Ehegatten nachkommen zu lassen. Sie sind ab dem Moment, in dem sie unterschreiben, krankenversichert. Zum Beispiel kann sich auch eine 63-jährige Frau oder ein 64-jähriger Mann sagen, ich unterschreibe das. Ein Jahr später bekommen sie dieselben Ergänzungsleistungen wie Ihre Eltern, wie meine Eltern, die ein Leben lang hier gearbeitet haben. Das ist die Personenfreizügigkeit!
Zweiter Punkt: Ich staune, wie viele Leute sich grundsätzlich täuschen und von Marktzugang und gleichzeitig von Personenfreizügigkeit sprechen. Nirgends in der Welt käme jemand auf die Idee zu sagen, der freie Markt sei gleich die freie Einwanderung. Wenn ich an die Kalifornier, an die Amerikaner, an die Japaner denke: Niemand würde sagen, freie Einwanderung gleich Marktzugang - gar niemand!
Dritter Punkt, zu einem weiteren verbreiteten Irrtum - hören Sie zu -: Viele Leute sagen, dass wir die Personenfreizügigkeit brauchen würden, um diejenigen Leute zu holen, die wir brauchen. Das widerspricht ja jedem gesunden Menschenverstand! Holen kann man immer, wen man will. Da braucht es keinen Vertrag mit dem Ausland und schon gar nicht die Personenfreizügigkeit.
Zum vierten Punkt: Ich war jahrelang Mitglied des Europarates und dort in der Kommission Migration. Dort haben Sie die EU-Mitglieder einerseits und andererseits die anderen Mitglieder des Europarates, die nicht Mitglied der EU sind. Es käme doch niemand von denen auf die Idee, von einem Nicht-EU-Land zu verlangen, die freie Einwanderung einzuführen. Wer käme auf diese Idee? Das ist eher eine Idee, die in der Schweiz von denjenigen Leuten vorgebracht wurde, die selbstverständlich 2001, als sie die Bilateralen I abgeschlossen hatten - am 20. Mai 2000 haben wir darüber abgestimmt -, die grössten EU-Turbos waren. Das wird nicht einmal[NB]bestritten. Der Chefunterhändler der Bundesräte, der war ja der EU-Turbo par excellence. Aber die von Europa hätten ja von uns nie und nimmer die freie Einwanderung verlangt.
Ich bringe noch ein mögliches Szenario für die Zukunft und dann den Schlussappell, genau auf die Uhr schauend. Stellen Sie sich einmal folgendes Beispiel vor: Unter dem Titel "Personenfreizügigkeit" sagt jetzt die EU: "Die Schweiz muss die arbeitslosen Grenzgänger bezahlen." Gleichzeitig sagt Frankreich: "Bei uns in Frankreich zahlt die Arbeitslosenversicherung nicht einfach anderthalb Jahre, sondern lebenslang." Wenn Sie bei der Personenfreizügigkeit einem Mechanismus zustimmen, sind Sie ja völlig der EU ausgeliefert.
Ich komme zum Schluss, ich habe noch 30 Sekunden Redezeit. Sie können noch so lange sagen: "Ich schaffe es, das Lohnniveau hoch zu halten." Das schaffen Sie nie! Das ist nicht nur ein ökonomisches Gesetz, sondern das ist sogar ein Gesetz des gesunden Menschenverstandes: Die Leute kommen natürlich so lange, wie wir noch bessere Lebensbedingungen haben, und wenn wir die Personenfreizügigkeit haben, gibt es todsicher eine Nivellierung, da können Sie noch so lange sagen, Sie würden begrenzen, Sie würden sich dort schützen. Die können ja in der Schweiz eine AG gründen, dann können sie die Lohnverträge von der AG her machen. Sie haben keine Chance, das Lohnniveau hoch zu halten.