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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2000-03-16

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-16

Wortprotokoll

Die Wahl des Zeitpunktes der Diskussion heute habe ich ja nicht beeinflussen können. Der derzeitige Kurs der Aktien der Swisscom beweist nicht [PAGE 309] nur mir, dass meine Behauptungen und Vorwürfe in der Interpellation nicht ohne Grundlage gewesen sind. Der Emissionspreis wurde am 5. Oktober 1998 auf 340 Franken festgelegt. Der Kurs von vorgestern lag bei 690 Franken; das ist mehr als das Doppelte des Ausgabekurses. Bei 22,1 Millionen Aktien würde da ein Verlust oder eine Mindereinnahme in der Grössenordnung von 7,5 Milliarden Franken resultieren. Ich behaupte nicht, dass man den Emissionskurs auf das Doppelte hätte ansetzen können, aber er lag offensichtlich zu tief. An der zur Schau getragenen Zufriedenheit des Bundesrates mit dem Ergebnis der Emission lässt sich eine schöne Portion Zweckoptimismus erkennen.

Ein "initial public offering" (IPO) in einer extremen Börsenbaisse betrachte ich nach wie vor als nicht verantwortbar. Die Kosten für eine Verschiebung - was als Argument ins Feld geführt wird - wären längst eingeholt. Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass die Banken und die ausländischen Helfer im Emissionsteam einmal etwas Gutes für ihre eigenen Kunden tun wollten. Beim Börsengeschäft ist in aller Regel der Gewinn des einen Aktionärs der Verlust eines oder mehrerer anderer Anleger. Nachdem es sich bei der Verkäuferin weniger um eine Kundin als um den Bund handelte, war es offenbar ohne Gewissensbisse möglich, den Käufern zulasten des Verkäufers - nämlich des Bundes - einen Vorteil zuzuspielen.

Im Nachhinein Prophet zu spielen, war immer schon etwas einfacher. Im vorliegenden Fall war es aber klar, dass - insbesondere bedingt durch den doch allzu tiefen Zinssatz in der damaligen Situation - der absolute Tiefpunkt der Börse in der ersten Oktoberwoche bald einmal überwunden sein würde.

Angesichts der Antwort des Bundesrates gehe ich davon aus, dass beim Bundesrat keine Überlegungen angestellt worden sind, eine Haftung der Beratergremien für den angerichteten Schaden zu prüfen. Hier und heute kann es wohl auch nicht mehr darum gehen, den Opportunitätsverlusten in Milliardenhöhe nachzutrauern. Hingegen halte ich es für zweckmässig und absolut notwendig, bei der öffentlichen Ausgabe weiterer Tranchen des Swisscom-Kapitals den Zeitpunkt im Hinblick auf die Lage der Börse sorgfältiger als beim IPO festzulegen. Zumindest ein Teil der verpassten Chancen wäre so wieder gutzumachen.