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Cassis Ignazio · Bundesrat · 2019-09-17

Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2019-09-17

Wortprotokoll

Die wirtschaftliche Beziehung zur Europäischen Union und die allgemeinen Beziehungen werden gerne infrage gestellt. Gerade Sie, Herr Ständerat Föhn, als Unternehmer wissen, wie wichtig es ist, Absatzmärkte zu haben. Die Schweiz verdient einen von zwei Franken in Absatzmärkten ausserhalb der Schweiz, im Ausland. Gerade Sie als Unternehmer wissen, wie wichtig es für Sie ist, Sicherheit zu haben, dass es den Zugang zu den Absatzmärkten gibt. Diese Sicherheit kann man rechtlich nur mit Verträgen erreichen. Verträge nennt man auch Abkommen. Darum geht es. Es geht nicht um eine Unterwerfung des Schweizer Rechts unter EU-Recht, es geht um Verträge, um Abkommen, um internationales Völkerrecht, um genau diese Exportsicherheit für die Absatzmärkte zu haben.

Sie sagen, "institutionell" bedeute "dazugehörend". Nein, das ist nicht die Definition von "institutionell"; "institutionell" bedeutet: geregelte, institutionalisierte Beziehungen. "Institutionalisiert" bedeutet, dass vier Punkte tatsächlich geklärt werden müssen: die Rechtsübernahme, die Rechtsauslegung, die Rechtsüberwachung und die Streitbeilegung. Genau der letzte Punkt, die Streitbeilegung, die Gerichtsbarkeit, ist enorm wichtig. Wenn Sie als Unternehmer einen Vertrag machen und dieser Vertrag gebrochen wird, dann müssen auch Sanktionen vorgesehen sein - sonst: Wozu ein Vertrag, wenn es keine Sanktionen gibt, wenn er gebrochen wird? Genau das ist die Situation heute: Wir haben Verträge, aber wir haben keine Gerichtsbarkeit bei diesen Verträgen.

Wir haben in den ersten Jahren, beginnend mit 2005, gesehen, dass gewisse Bestimmungen der bilateralen Verträge von der Schweiz und der Europäischen Union nicht gleich interpretiert werden. Demzufolge konnte man sich nicht auf ein Resultat einigen und hat gesagt, vielleicht können wir das Problem lösen, indem wir eine Gerichtsbarkeit einführen.

Das ominöse Adjektiv "institutionell" bedeutet, wir regeln folgende vier Elemente: Rechtsübernahme, Rechtsauslegung, Rechtsüberwachung und Streitbeilegung. Wie sind diese vier Elemente im Rahmenabkommen geregelt? Die Rechtsübernahme ist nicht automatisch, sie ist dynamisch. Was bedeutet "dynamisch"? Das bedeutet, dass wir, die Schweiz, grundsätzlich Interesse an diesen Absatzmärkten und an der Stabilität der Verträge haben. "Rahmen" heisst, dass fünf sektorielle Marktzugänge davon eingerahmt werden: Landverkehr, Luftverkehr, Personenfreizügigkeit, Agrarbereich und technische Handelshemmnisse, also Äquivalenzen für den Export von Gütern. Diese fünf Bereiche haben mit Exportindustrie zu tun, aber sie haben nicht mit der Quintessenz der Schweiz zu tun: Sie haben nicht mit unseren Landsgemeinden, nicht mit unseren Gewohnheiten, nicht mit Referenden und der direkten Demokratie zu tun - sie haben mit den fünf Marktzugängen zu tun. Das ist der Rahmen. [PAGE 732]

Innerhalb dieses Rahmens will man die vier institutionellen Fragen regeln. Dabei sagen wir, es ist im Interesse der Exportindustrie der Schweiz, das Recht dynamisch anzupassen. Das heisst, grundsätzlich sind wir daran interessiert, das gleiche Recht zu haben, damit unsere Produkte auch in diesem Absatzmarkt verkauft werden können. Wenn es uns aber nicht passt, müssen wir die Möglichkeit und die Freiheit - hier kommen wir zu Artikel 2 der Bundesverfassung - haben, Nein zu sagen. Das dürfen wir, das können wir, das steht heute schwarz auf weiss im Rahmenabkommen.

Für den Fall, dass wir eine Bestimmung nicht übernehmen, haben wir im Abkommen vorgesehen, dass Ausgleichsmassnahmen - sogenannte Retorsionsmassnahmen - getroffen werden können. Diese müssen verhältnismässig sein. Das ist eine wichtige Sicherheit für Sie als Unternehmer und für die Exportbranche. Diese Sicherheit haben wir, wenn wir es in einem Vertrag geregelt haben. Sie sehen also, Verträge dienen dazu, Sicherheit für die Handelsbeziehungen herzustellen. Genau das wollen die Unternehmen in der Schweiz; genau das habe ich seit eh und je gehört, dass es ihnen vor allem um diese Sicherheit der Handelsbeziehungen geht. Darum geht es beim Rahmenabkommen, und darum geht es bei allen Freihandelsabkommen.

Herr Ständerat Föhn, viele Freihandelsabkommen sehen die Gerichtsbarkeit im Sinn von Streitbeilegung durch Schiedsgerichte vor. Schiedsgerichte sind wichtig. Wenn man uneinig ist, wie ein Vertrag interpretiert werden muss, dann kann ein Schiedsgericht entscheiden. Das Schiedsgericht, das im Rahmenabkommen vorgesehen ist, ist ein Schiedsgericht, das allein über eine ungleiche Bewertung dessen entscheidet, was bewertet werden soll.

Verwechseln Sie das aber nicht mit der Auslegung; das ist ein anderer Punkt. In der Auslegung ist jeder Staat souverän. Unser Staat bleibt alleinig zuständig für die Auslegung unseres Schweizer Rechts. Auch die EU, selbstverständlich, will keine fremden Richter; sie bleibt selbstverständlich zuständig für die Auslegung ihres Rechts. Ist einmal das Recht ausgelegt, wird der Streit von einem Schiedsgericht beigelegt, und das ist ein gemeinsames Schiedsgericht. Darum geht es hier; darum geht es in vielen Freihandelsverträgen, die wir haben. Sie haben es vielleicht gehört: Beim Vertrag mit den Mercosur-Staaten sind wir jetzt im Schlussspurt. Die technische Seite ist beendet, wir sind in der politischen Phase. Mit Indonesien haben wir einen Freihandelsvertrag abgeschlossen, wie auch mit vielen anderen Ländern auf der Welt. Letzte Woche, beim Besuch des indischen Präsidenten in Bern, war die Rede von einem Abkommen mit Indien. Viele dieser Verträge brauchen eine Streitbeilegung, für den Fall, dass sich die beiden Parteien nicht einig sind.

Das ist nicht nur kompatibel mit unserer Bundesverfassung, sondern das ist explizit vorgesehen in unserer Bundesverfassung. Es existiert nicht nur Artikel 2 in der Bundesverfassung; das ist der Zweckartikel, "la mission, la raison d'être de notre Etat". Aber es gibt natürlich auch weitere Artikel, Auslegungsartikel zu den völkerrechtlichen Verträgen; das sind die Artikel 140 und 141, die genau besagen, dass der Staat in der Lage sein muss, mit anderen Staaten Verträge abzuschliessen, wenn das im Interesse des Staates ist - voilà, darum geht es. Ich habe nicht das Gefühl, dass wir deswegen, weil wir auf der Handelsebene mit anderen Staaten Verträge geschlossen haben, in den letzten 170 Jahren Souveränitätsverluste erlitten haben.

Seit dem Abschluss der Bilateralen Verträge I und II ist es uns noch nie so gut gegangen wie heute. Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung hat gerade dargelegt, dass die Zentralschweiz zu den Top Ten der 250 Regionen gehört, die am meisten vom Zugang zum EU-Binnenmarkt profitieren. Das Tessin profitiert noch stärker als die Innerschweiz.

Sie sehen also: Es ist in unserem Interesse, und wenn es in unserem Interesse ist, müssen wir das vertraglich regeln. Die anderen haben natürlich ihre Interessen. Wir müssen also eine Interessenabwägung machen und eine gute Balance finden; darum geht es, und das will auch der Bundesrat. Der Bundesrat hat jetzt gesagt, das Resultat sei in weiten Teilen im Interesse der Schweiz, drei Kapitel seien aber noch nicht zufriedenstellend gelöst - Sie kennen sie, wir haben das mehrmals auch hier drin im Saal diskutiert. Jetzt, seit Mitte Juli, ist eine Projektorganisation mit zwei Gruppen daran, diese drei Fragen zu klären. Der Bundesrat hofft, dass es demnächst möglich sein wird, diese drei Punkte zu klären.

Wir sind auch innenpolitisch unterwegs; vor allem die flankierenden Massnahmen betreffen die innenpolitische Diskussion. Wir müssen schauen, was wir in Brüssel überhaupt anbieten können. Das müssen wir intern klären; diese Phase läuft zurzeit. Wir müssen dann auch die anderen zwei Punkte klären, die staatlichen Beihilfen - da sind vor allem die Kantone gefragt - und die Unionsbürgerrichtlinie; da sind auch noch viele andere Stakeholder gefragt.

Der Bundesrat denkt, dass es, sobald wir auf der innenpolitischen Schiene genügende Klarheit haben und sobald auf der aussenpolitischen Schiene die EU-Kommission am 1. November ins Amt getreten ist und die Brexit-Geschichte vielleicht irgendwann auch mal beendet wird, möglich sein wird, einen Schritt vorwärts zu machen. Aber das werden wir in den nächsten Wochen und Monaten sehen.

Aus diesem Grund beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Motion abzulehnen. Das Thema ist noch gar nicht im Parlament, sondern ist erst im Bundesrat. Sie wissen genau, wo es steht. Somit wäre es aus Sicht des Bundesrates jetzt nicht korrekt, diese Motion anzunehmen.