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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2019-09-17

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2019-09-17

Wortprotokoll

Die Diskussion um diesen Artikel wurde jetzt bereits etwas vorweggenommen. Ich vertrete hier die Minderheit, welche eigentlich bei der ursprünglichen Lösung gemäss Botschaft zu diesem Gesetz bleiben möchte, dass die Kompetenz zur Überwachung bzw. Ausstellung beim Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) bleibt.

Vorweg: Auch wenn ich bei diesem Artikel die Minderheit vertrete, so ist es mir ein Anliegen, hier zu sagen, dass es wichtig ist, dass wir diese Vorlage nun verabschieden, dass es wichtig ist, dass wir diese E-ID schnell einführen können, denn das entspricht den Bedürfnissen der Wirtschaft, den Bedürfnissen nach der Digitalisierung. Dennoch muss es erlaubt sein, die Gründung einer weiteren Expertenkommission - nebst z. B. der Postcom oder Elcom - für eine Aufgabe, welche auch das ISB übernehmen kann, zu hinterfragen.

In der letzten Runde entsprach dieses Anliegen in diesem Rat dem Antrag der Mehrheit, weshalb die Diskussion nicht sehr detailliert geführt wurde. Es war in mehreren Voten mehrheitlich davon die Rede, dass man quasi mit dem Referendum drohe, wenn diese Eidcom nicht geschaffen werden sollte. Was die Eidcom genau macht, wurde in diesem Rat nicht detailliert diskutiert. Der Ständerat hat in seiner ersten Lesung die Eidcom eingeführt. Diese neu zu gründende Kommission war aber nicht Teil der Vernehmlassungsvorlage und auch nicht in der Botschaft enthalten; damals war noch die Rede davon, dass diese Aufgabe eben das ISB übernimmt. [PAGE 1599]

Da es keine Erläuterungen dazu gibt, welche Aufgaben und Kompetenzen die Eidcom hat, möchte ich das hier noch kurz erläutern: Gemäss aktueller Gesetzesvorlage ist das in Artikel 13 die Anerkennung der Identity Provider; gemäss Artikel 14 Absätze 2 und 5 ist die Kommission die Meldestelle, falls der Identity Provider seine Geschäftstätigkeit aufgibt; und gemäss Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe g ist diese Kommission die Meldestelle für Vorkommnisse und auch für Meldungen bei Änderungen der Geschäftstätigkeit. In Artikel 19 Absatz 2 ist noch geregelt, dass die Eidcom dem Identity Provider die Anerkennung entziehen kann, wenn er ihre Vorgaben nicht erfüllt.

Im 7. Abschnitt ist es dann etwas detaillierter, und darüber haben wir im Rat auch noch nicht detailliert diskutiert. In Artikel 25 Absatz 5 ist zum Beispiel festgehalten, dass die Eidcom dem Fedpol gegenüber gar Weisungen erteilen kann, oder in Artikel 25a Absatz 1 steht summarisch, dass die Eidcom die Einhaltung dieses Gesetzes überwache.

Nun, dieses Gesetz ist bezüglich Technologie sehr bewusst offen formuliert. Es sind wenige Details festgehalten, um der Technologie möglichst freien Spielraum zu lassen, um Lösungen nicht zu verhindern. Aber das bietet eben auch viel Streitpotenzial zwischen dem Identity Provider und der Eidcom. Hinterfragen kann man zum Beispiel auch die Regelung in Artikel 25b Absatz 4, dass alleine das Sekretariat der Eidcom dem Betreiber des Identity Providers in den Betrieb eingreifen könne, sofern die Verhältnisse es erfordern würden. Das ist schon sehr starker Tobak, was hier im Gesetz definiert ist.

Wenn es in der Botschaft Erläuterungen zu diesen Bestimmungen gegeben hätte, dann wäre es etwas einfacher, und man hätte mehr Klarheit über die genauen Kompetenzen der Kommission. Aber hier bietet sich doch einiges[NB]Streitpotenzial.

Im Ständerat wurde noch argumentiert, man müsse eine solche externe Kommission schaffen, weil der Bundesrat gemäss Artikel 10, gemäss dem Subsidiaritätsprinzip, unter Voraussetzungen eben ein eigenes System aufbauen kann und sich selbst überwachen würde - die Frau Bundesrätin hat das vorhin bereits erwähnt. Das ist schon so, aber wenn man die Botschaft liest, dann ist auf der einen Seite das Informatiksteuerungsorgan des Bundes eben quasi die überwachende Organisation. Dieses ist dem EFD angegliedert. Auf der anderen Seite - gemäss Botschaft, Seite 3954 - käme für den Betrieb eines solchen E-ID-Systems auch das Informatik-Service-Center des EJPD infrage, also ein Amt in einem anderen Departement. Das Misstrauen gegenüber der Bundesverwaltung muss schon sehr gross sein, wenn man unseren Ämtern nicht mehr vertraut.

Ein weiteres Argument für die bisherige Lösung gemäss Botschaft ist, dass eine solche separat zu schaffende Kommission bestimmt mehr Kosten verursachen und die ganze Lösung verteuern wird.

Ich bitte Sie, hier mit der Minderheit zu stimmen.