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Minder Thomas · Ständerat · 2019-09-17

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-17

Wortprotokoll

Das Postulat ist unbestritten. Auch ich stimme ihm zu, jedoch ohne grosse Begeisterung und ohne grosse Hoffnung auf eine konstruktive Lösung zum Einbezug des Parlamentes in Sachen Uno-Sicherheitsrat. Vorweg: Ich finde die Kandidatur der Schweiz keine gute Idee. Es ist falsch, dass die neutrale Schweiz im höchsten sicherheitspolitischen Gremium der Welt zu zwischenstaatlichen Konflikten offiziell Position beziehen möchte und müsste.

Die dauernde Neutralität ist ein bewährter Grundsatz der schweizerischen Aussenpolitik. In Übereinstimmung mit dem Neutralitätsrecht enthält sich die Schweiz der Teilnahme an Kriegen ausserhalb ihres Staatsgebietes. Das Neutralitätsrecht legt die Rechte und Pflichten eines neutralen Staates fest. Die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz verstehen und definieren unsere Neutralität jedoch nicht nur als Nichtteilnahme an bewaffneten Konflikten: Wir verstehen die Neutralität so, dass die Schweiz sich zu zwischenstaatlichen Konflikten nicht äussert.

Wir sind mit unserer neutralen aussenpolitischen Haltung zur grossen Anzahl von weltweiten Konflikten bis anhin immer gut gefahren. Gerade weil wir ein neutrales Land sind, haben sich die internationale Schweiz und insbesondere Genève internationale derart dominant entwickelt. Im Moment, wo sich die Schweiz im Uno-Sicherheitsrat offiziell äussert und für oder gegen zwischenstaatliche Konflikte Position bezieht, allenfalls bis hin zu einer militärischen Intervention, ist die Schweiz nicht mehr neutral. Aus diesen Überlegungen heraus darf die Schweiz im Uno-Sicherheitsrat nicht Einsitz nehmen.

Wenn ich dieses Postulat ohne Begeisterung annehme, dann deshalb, weil es absehbar ist, dass das Parlament kaum ernsthaft in die Entscheidungsfindung einer Schweizer Vertretung im Uno-Sicherheitsrat mit einbezogen werden kann. Im laufenden Jahr hat der Uno-Sicherheitsrat bis anhin 179 Mal getagt, 48 Resolutionen wurden in dieser Periode verabschiedet. Mir ist schleierhaft, wie unser Parlament mit seinem Zweikammersystem inklusive Differenzbereinigung mit einbezogen werden soll. "Mit einbeziehen", so die Formulierung im Postulatstext, heisst wohl nicht, dass im Parlament ein Jahresbericht über die Schweiz im Uno-Sicherheitsrat angenommen werden soll. "Mit einbeziehen" heisst eigentlich, sich frühzeitig und verbindlich einbringen zu können. Wenn darunter lediglich die nachträgliche Information des Parlamentes zu verstehen wäre, dann bräuchte es dieses Postulat nicht, denn bereits jetzt muss der Bundesrat nach geltendem Recht die Aussenpolitischen Kommissionen und das Parlament über seine aussenpolitischen Aktivitäten informieren.

Der Uno-Sicherheitsrat tagt fast täglich: Bei 48 Resolutionen, verteilt auf x Länder, und das in etwas mehr als acht Monaten, werden also jede Woche ein bis zwei Resolutionen erlassen. Bei dieser gewaltigen Frequenz von Sitzungen und Verabschiedungen von Resolutionen ist mir schleierhaft, wie man das Schweizer Parlament - ein Milizparlament wohlverstanden - mit einbeziehen soll.

Nicht einmal der rein informative Einbezug der APK wäre praktikabel, denn die APK tagen gerade mal zweieinhalb Tage zwischen den Sessionen. Nur schon eine Informations- und Konsultationspflicht über jegliche Aktivitäten des Uno-Sicherheitsrates würde die Kapazitäten der APK sprengen. Übrigens besagt Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes schon heute, dass die beiden APK zu wesentlichen Vorhaben informiert und konsultiert werden müssen. Es liegt auf der Hand, dass die Schweizer Mitwirkung ebensolche[NB]wesentlichen Vorhaben betreffen würde. Eine gemischte APK-SR/NR im Sinne einer gemischten Subkommission müsste sich wohl wöchentlich treffen, um nur schon rein informativ auf dem Laufenden zu sein. Von einer parlamentarischen Mitentscheidung oder einem parlamentarischen Vetorecht ist gar nicht erst zu sprechen.

Eine Alternative wäre womöglich, eine parlamentarische Delegation zu installieren. Unser Parlament unterhält bereits diverse Delegationen, die Beziehungen zu anderen Parlamenten und Institutionen pflegen, von der Efta über die OSZE bis hin zu Europarat und Nato. Eine parlamentarische Delegation für die Uno existiert zurzeit nicht. Vielleicht müsste man eine solche ins Auge fassen, die die Schweizer Vertretung im Sicherheitsrat eng begleitet. Würde der Bundesrat eine solche Delegation anvisieren, so müssten natürlich die Reisetätigkeiten im Lot bleiben, denn wie gesagt: Der Sicherheitsrat tagt fast täglich, und New York liegt bekanntlich nicht gleich nebenan.

Aber auch das Parlamentsplenum wird früher oder später mitreden wollen. Wir erinnern uns: In den letzten Monaten hat das Parlament gleich dreimal gegen Entscheidungen des Bundesrates in aussenpolitischen Angelegenheiten opponiert und verbindlich entschieden - beim Uno-Migrationspakt, bei der Kohäsionsmilliarde, beim Rahmenabkommen. Dreimal hat das Parlament den Bundesrat innert kürzester Zeit zurückgepfiffen.

Es braucht also nicht viel Fantasie, um zu erkennen, wie konfliktbeladen eine Schweizer Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat wäre, wenn die Kompetenz, wie angedacht, allein beim Bundesrat wäre. Wäre das Parlament der Schweiz mit einer Entscheidungsfindung im Uno-Sicherheitsrat nicht einverstanden, so könnte sich, durch gleichlautende Motionen in beiden Räten, eine ungewollte Dynamik zur Aufhebung einer Entscheidung entwickeln. Bekanntlich ist eine von beiden Räten verabschiedete Motion für den Bundesrat bindend; der Bundesrat müsste entsprechend handeln. Wir können uns also vorstellen, was für Kopfschütteln und welche Spannung ein derartiges Tun international und im Uno-Sicherheitsrat auslösen würde. Möchte man diese Möglichkeit einer bindenden Motion in Bezug auf die Tätigkeit der Schweiz im Uno-Sicherheitsrat ausschliessen, so müsste man diese spezifische Wirkung einer Motion explizit ausschliessen und somit das Parlamentsgesetz ändern.

Ich komme daher zu folgendem Fazit: Eine Mitsprache des Parlamentes in Sachen Uno-Sicherheitsrat ist kaum möglich, eine Mitentscheidung gar ausgeschlossen. Praktikabel wäre [PAGE 727] allenfalls, ich habe es angetönt, der Miteinbezug einer Subkommission oder Delegation.

Werter Herr Bundesrat, Sie haben sich für den Antrag auf Annahme des Postulates entschieden. Ich bin gespannt, mit welcher Kreativität Ihr Departement das Parlament in Sachen Uno-Sicherheitsrat mit einbeziehen will.

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