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AB 251014

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-09-17

Wortprotokoll

Das Thema des automatischen Informationsaustauschs beschäftigt uns hier regelmässig, und wir haben die Diskussion, die wir heute führen, ebenfalls schon mehrmals geführt. Wir gingen ursprünglich davon aus - darauf wurde auch in Aussagen hingewiesen -, dass der automatische Informationsaustausch eher zwischen einzelnen Ländern stattfindet. Heute stellen wir fest, dass er für alle OECD-Staaten ein globaler Standard geworden ist. Es sind nicht einzelne Länder, sondern alle wenden diesen Standard an.

Für uns war damals auch wichtig, dass insbesondere unsere Konkurrenzfinanzplätze diesen Standard anwenden. Die machen das inzwischen ebenfalls; Singapur, Hongkong und weitere sind auf dem gleichen Niveau. Damit müssen wir eigentlich feststellen, mit Ausnahme der USA - auch das wurde erwähnt - sind heute alle Staaten auf diesem internationalen Niveau.

International bedeutende Finanzplätze zeichnen sich dadurch aus, dass sie diesen Austausch pflegen und internationale Standards einhalten. Es ist heute eine Art Qualitätsmerkmal für Finanzplätze, wenn sie sich daran halten. Es ist ein Qualitätsmerkmal insbesondere für Firmen, die in diesen Ländern tätig sind, denn sie haben damit Zugang zu anderen Ländern und haben keine Sanktionen zu befürchten.

Es ist nicht die Schweiz betroffen, wenn wir hier mit einzelnen Staaten keinen automatischen Informationsaustausch abschliessen, sondern eben Firmen. Dann geraten sie sofort ins Zwielicht. Da muss man einfach ehrlicherweise feststellen, dass die Schweiz manchmal immer noch in einen gewissen Dunstkreis gerät als Land, das Fluchtgeldern Platz bietet. Das ist selbstverständlich längst nicht mehr der Fall. Die Schweiz hat eine Gesetzgebung und einen Kontrollmechanismus, der das absolut und in jeder Phase verhindert. Aber um nicht wieder in diesen Dunstkreis zu geraten, ist es wichtig, dass die Schweiz als internationaler Finanzplatz eben auch internationale Standards einhält.

Die Vorlage, die Sie heute vor sich haben, geht genau in diese Richtung, indem wir sagen, dass die Schweiz mit allen Staaten, die die Voraussetzungen erfüllen, den automatischen Informationsaustausch eingehen will. Die Staaten, die Sie heute auf dem Tablett haben, erfüllen das noch nicht alle, ich komme darauf zurück.

Wenn wir sagen, grundsätzlich seien wir bereit, diesen Austausch mit allen Staaten zu pflegen, dann ist dieser Grundsatz mit Merkmalen zu begleiten, wie wir die Kontrolle ausführen. Hier hat die Schweiz als weltweit einziger Staat einen Kontrollmechanismus eingeführt, Sie haben das damals beschlossen: Wir überprüfen zusätzlich zum Global Forum noch einmal, ob die Staaten die Voraussetzungen erfüllen, damit wir austauschen können. Dieser Beschluss, den Sie damals gefasst haben, ist weltweit immer noch einmalig, und wir mussten ihn erklären.

Die Schweiz hat in Bezug auf den Austausch also Qualitätsmerkmale eingebaut, die es ermöglichen, zu erkennen, wenn etwas nicht funktioniert. Aber, und da teile ich durchaus auch [PAGE 1608] die Haltung, die die Minderheit hier eingebracht hat, es ist nicht alles schwarz oder weiss. Wir haben Staaten auf dieser Liste, die einer besonderen Beobachtung und auch immer wieder Gesprächen bedürfen. Wir können ehrlicherweise wahrscheinlich nicht für alle Daten, die wir austauschen, die Hand ins Feuer legen. Wir müssen also versuchen, in Bezug auf diesen Austausch die Qualität auf diesem Standard zu halten oder weiter zu verbessern.

Unser Ansatz ist also nicht, Länder auszulesen und Ja oder Nein zu sagen, sondern wir sagen im Grundsatz Ja, aber wir prüfen dann, ob die Bedingungen für den Austausch entsprechend erfüllt werden. Bei dieser Güterabwägung stehen wir heute. Wenn Sie das zurückweisen, wie es die Minderheit vorschlägt, dann können Firmen aus der Schweiz Probleme im Zahlungsverkehr haben. Das gilt aber nicht nur in Bezug auf diese Länder, denn die Gefahr, dass die Schweiz dadurch in eine Grauzone gerät - da hätten viele andere Konkurrenzplätze Freude -, ist doch zu gross. In dieser Güterabwägung wollen wir mit allen austauschen, aber beim Austausch entsprechende Qualitätsmerkmale anwenden.

Ich trage Ihnen die neunzehn Staaten nicht noch einmal vor, Sie haben die entsprechenden Namen gehört. Ich möchte aber ausdrücklich festhalten, dass die Schweiz nur Daten mit Partnerstaaten der OECD austauschen wird, wenn mit Sicherheit feststeht, dass diese die Voraussetzungen des globalen AIA-Standards einhalten können und die entsprechenden Notifikationen bei der OECD eingereicht haben. Die Rechtsgrundlagen müssen also erfüllt sein, und wir überprüfen das, sonst kommt es nicht infrage.

Sollten Staaten oder Territorien, die vom Parlament als AIA-Partner genehmigt worden sind, aber die für die Einführung des automatischen Informationsaustauschs unabdingbaren Kriterien bis Ende 2019 nicht erfüllen, wird die Schweiz diese Länder nicht als AIA-Partner notifizieren - mit der Konsequenz, dass dann der Austausch um ein Jahr oder allenfalls für längere Zeit aufgeschoben wird.

Dass dieses Vorgehen funktioniert, zeigt das aktuelle Beispiel von Bulgarien: Im Juli wurde die bulgarische Steuerverwaltung Opfer eines massiven Datendiebstahls. Als Folge davon wurde Bulgarien von den internationalen Informationsaustauschschemen ausgeschlossen. Die Schweiz wird den steuerlichen Informationsaustausch mit Bulgarien zudem formell aussetzen. Dieser Vorfall zeigt, dass die internationalen Informations- und Schutzmechanismen im Bereich des automatischen Informationsaustauschs funktionieren.

Herr Müller steht schon am Mikrofon, sodass er gleich seine Frage stellen kann.

Noch einmal: Wir sagen grundsätzlich Ja zum automatischen Informationsaustausch, doch beim Austausch sind wir entsprechend vorsichtig. Wir kennen Qualitätsmerkmale, die weltweit nur von der Schweiz so beschlossen worden sind. Das gibt uns eine zusätzliche Sicherheit.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr dann zuzustimmen.