Fischer Ulrich · Nationalrat · 2002-09-23
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-23
Wortprotokoll
Bei Artikel 13 habe ich grundsätzliche Ausführungen zur Mitwirkung der Kantone gemacht; nur ganz kurz noch einmal: Wir haben ein Koordinationsgesetz verabschiedet. Danach soll das Bewilligungsverfahren für Infrastrukturanlagen von nationaler Bedeutung beim Bund vereinheitlicht werden. Die Kantone sind anzuhören, deren Einwände wenn immer möglich zu berücksichtigen, der Entscheid ist aber durch die Bundesbehörden zu fällen.
Der Ständerat hat nun dieses Modell auch für die Kernenergie übernommen. Der Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission sind davon abgewichen und wollen eine andere Lösung für Kernanlagen, nämlich ein Mitbestimmungsrecht. Bei Artikel 43 Absatz 1 verlangt die Mehrheit die Zustimmung des Standortkantons zur Erteilung der Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager. Sie ist der Auffassung, dass eine solche Bewilligung nur im Einvernehmen mit dem Kanton politisch tragfähig ist, während die Minderheit Steiner die Bundeskompetenz bei der Erteilung dieser Bewilligung nicht durchlöchern will, also das Prinzip des Koordinationsgesetzes wieder aufnehmen will.
Bei Artikel 43 Absatz 2 steht die kantonale Gewässerhoheit zur Diskussion. Während der Ständerat auf diese im Zusammenhang mit der Wassernutzungskonzession bei Kernanlagen verzichten will, hält die Mehrheit mit dem Bundesrat daran fest. Ich verweise auf meine einleitend geäusserten grundsätzlichen Erwägungen.